Straßburg. Pauschalreisen sind günstig und bieten Sicherheit. Weltweit erfreut sich diese Form des Reisens einer großen Beliebtheit. Doch was passiert, wenn einmal etwas schief geht? Die EU will die Verbraucherrechte in diesem Bereich künftig stärken und verabschiedete nun einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Die Europäische Union will die Verbraucherrechte bei Pauschalreisen stärken - etwa bei Buchungen im Internet, bei deutlichen Preiserhöhungen, Verzögerungen oder Reiseausfällen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete das Europaparlament am Mittwoch in erster Lesung. Er soll eine Richtlinie aus dem Jahr 1990 ersetzen und den neuen Verbrauchergewohnheiten Rechnung tragen.
Die neuen Regeln sollen vor allem Probleme bei Online-Buchungen verhindern helfen. So müssen Anbieter den Kunden eine Telefonnummer mitteilen, die sie in Notfällen anrufen können - auch außerhalb der EU. Wenn ein Reiseveranstalter Pleite geht, sollten die Urlauber nach dem Willen des Parlaments Aufwendungen für die Heimreise erstattet bekommen.
Wenn sich nach der Buchung etwa der Preis deutlich erhöht oder die Flugzeiten wesentlich verändert wurden, sollen Kunden Anspruch auf Rückerstattung des Reisebetrags erhalten. Als Pauschalreisen definiert die Vorlage eine Kombination unterschiedlicher Leistungen - etwa Flug, Beförderung per Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff sowie Autovermietung.
Veranstalter muss kosten für Übernachtungen übernehmen
Ist die Heimreise wegen "unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände" nicht möglich, muss der Veranstalter die Kosten für maximal fünf zusätzliche Übernachtungen übernehmen. Kann er selbst keine Unterkunft anbieten, muss er den Urlaubern einen Betrag von bis zu 125 Euro pro Nacht erstatten.
"Das Wichtigste ist, dass Verbraucher vor Vertragsabschluss alle notwendigen Informationen bekommen, nicht zuletzt über die einzelnen Leistungspflichten des Anbieters", betonte der Berichterstatter Hans-Peter Mayer (CDU).
Das Europaparlament entscheidet über die Neuregelung gemeinsam mit dem Rat, in dem die 28 EU-Staaten vertreten sind. Die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat beginnen voraussichtlich im Herbst. (afp)