Rostock. War es das Essen vom Buffet? Oder doch eine Ansteckung beim Landgang? Erkrankt ein Kreuzfahrt-Passagier an Salmonellen, bekommt er nicht automatisch Schmerzensgeld dafür - sondern muss erst einmal beweisen, dass das Essen an Bord für die Erkrankung verantwortlich war.
Erkrankt ein Passagier auf einer Kreuzfahrt an Salmonellen, steht ihm nicht automatisch Schmerzensgeld zu. Vielmehr muss er beweisen, dass das Essen an Bord Auslöser der Infektion war und andere mögliche Ursachen nicht in Betracht kommen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rostock hervor (Az.: 47 C 402/12). Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.
In dem Fall hatte eine Familie eine Kreuzfahrt gemacht. Am Tag nach dem Verzehr von Nuggets litt die Klägerin an Fieber, Bauchschmerzen und Übelkeit. Der Bordarzt diagnostizierte einen fieberhaften Infekt. Nach dem Ende der Reise wurde eine Salmonellenerkrankung festgestellt. Die Familie forderte deshalb Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Das lehnte das Amtsgericht ab. Es sei nicht festzustellen, dass die Mitarbeiter auf dem Schiff für die Salmonellenerkrankung verantwortlich sind. Diese könne auch durch den Kontakt mit anderen infizierten Menschen aufgetreten sein. Die Familie war in den Tagen vor der Infizierung zum Beispiel dreimal auf einem Landgang. Ebenfalls gegen eine Ansteckung am Essen spreche, dass die Frau der einzige an Bord erkrankte Passagier war. (dpa)