München. Beim Skifahren einen Helm zu tragen, ist keine Pflicht. Es ist aber mittlerweile üblich - und wegen der immer höheren gefahrenen Geschwindigkeiten auch angebracht. Deshalb trägt ein Skifahrer ohne Helm bei einem Unfall eine Mitschuld. Das besagt ein Urteil des Oberlandesgerichts München.
Ein Skifahrer ohne Helm, der unverschuldet in einen Unfall auf der Piste verwickelt und verletzt wird, kann keinen vollen Schadenersatz verlangen. Darauf hat die Rechtsschutzversicherung D.A.S. am Mittwoch (8. Januar) unter Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2012 hingewiesen (Az. 8 U 3652/11).
Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar einen Skifahrer verklagt, der auf der Piste stürzte und das Ehepaar umriss. Der Mann und die Frau erlitten Kopfverletzungen. Das Oberlandesgericht München entschied, dass der stürzende Skifahrer den Unfall verschuldet hatte. Aber das verletzte Ehepaar habe eine Mithaftung von 50 Prozent zu tragen, da beide keine Skihelme getragen hätten. Auf Skipisten sei das Tragen von Helmen bei der Mehrzahl der Skifahrer seit Jahren üblich und wegen der immer höheren gefahrenen Geschwindigkeiten auch sinnvoll. Es bestehe eine "Obliegenheit" für Skifahrer, einen Helm zu tragen.
Fast 80 Prozent der Skifahrer tragen nach Schätzung des Deutschen Skiverbandes (DSV) inzwischen einen Helm. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) fordert eine generelle Helmpflicht auf Skipisten. In Südtirol und Teilen Österreichs gibt es eine Helmpflicht für Kinder. (dpa)