Essen. Bei der Suche nach Ferienhäusern stößt man auf abertausende Angebote der verschiedenen Anbieter. Bei der Auswahl sollte man vorsichtig sein, denn die Lock-Angebote der Vermieter sind nicht immer das, wonach sie aussehen. Sein Recht im Nachhinein durchzusetzen ist nämlich gerade im Ausland schwierig.

Wer für die schönsten Wochen im Jahr ein Ferienhaus sucht, taucht ins Schlaraffenland ein. Es gibt sie wie Sand am Meer. Die großen Online-Vermittler werben mit hohen sechsstelligen Zahlen an Ferienwohnungen und -häusern in der ganzen Welt. In Sachen Ausstattung, Größe und Komfort gibt es kaum eine Grenze.

Bleibt das Problem, vor lauter Bäumen den Wald zu sehen, das für sich passende Objekt tatsächlich auch zu finden. Zumal sich in der Masse schwarze Schafe tummeln.

Vorsicht vor Lockangeboten

„Wichtig ist, sich das Preis-Leistungs-Gefüge im jeweiligen Land anzuschauen und zu vergleichen“, rät Christina Olboeter-Zorn, Präsidentin des Verbands Deutscher Ferienhaus-Agenturen in Sankt Augustin. Sie warnt vor „wahnsinnig tollen Lockangeboten“ mit unrealistisch niedrigen Preisen. Am besten nach links und rechts schauen: Oft werden die gleichen Häuser und Wohnungen bei verschiedenen Vermittlern präsentiert. Eine Ausnahme könnten die in der Branche zum Teil üblichen sehr hohen Last-Minute-Rabatte sein.

Vorsicht im Auswahlprozess ist angesagt. Um das ungute Gefühl dem anonymen Gegenüber so klein wie möglich zu halten, „sollte der Internetauftritt alle gesetzlich vorgeschriebenen Grundinhalte beinhalten“, so Olboeter-Zorn. Ihr Verband hat Tipps zusammengestellt, wie man seriöse von unseriösen Anbietern unterscheiden kann (siehe Infobox).

Alternative Tourismusbüros

Vor allem gilt, auf Mindestangaben zu achten und auf die Kennzeichnung des Vertragspartners. Dem Internetauftritt sollte eindeutig entnommen werden können, wer die Leistung erbringt und für eventuelle Mängel haftet. „Wird zum Beispiel ein Ferienhaus im Ausland über einen deutschen Online-Anbieter nur vermittelt, wird der Hauseigentümer der Vertragspartner. Hat dieser seinen Sitz ebenfalls im Ausland, unterliegt der Vertrag dem Recht des jeweiligen Landes“, weiß Rechtsanwältin Beate Wagner von der Verbraucherzentrale NRW. „Recht im Ausland durchzusetzen, ist wesentlich schwieriger, aufwendiger und teurer als im Inland und lohnt sich wegen mangelhafter Reiseleistungen in der Regel nicht.“ Für alle, die in Deutschland bleiben möchten, empfiehlt Christina Olboeter-Zorn, die regionalen Tourismusbüros zu kontaktieren, die auf untadelige Privatanbieter vor Ort verweisen können.

Immer sollten bei einer Onlineofferte der Name und die Rechtsform des Unternehmens, der Name des Vertretungsberechtigten, eine vollständige Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und die Handelsregisternummer angegeben sein. „Ist der Anbieter ein Reisevermittler, müssen zusätzlich die vollständigen Daten des Unternehmens bekannt gegeben werden“, sagt Beate Wagner.

Je mehr Fragen desto besser

„Fragen, fragen, fragen. Je mehr Fragen man beantwortet bekommt, desto besser“, empfiehlt Christina Olboeter-Zorn. Seien hingegen „nur eine Handynummer und ein Vorname“ angegeben, lasse man besser die Finger davon. „Sämtliche relevanten Webseiten eines Online-Anbieters sollen für den Nutzer problemlos und in guter Qualität auszudrucken sein“, gibt Wagner einen weiteren Tipp. Schließlich sei es bei Rückfragen, Umbuchungen, Reklamationen oder Rechtsstreitigkeiten unerlässlich, die vereinbarten Eckdaten nachweisen zu können. Deshalb sollte auch eine Buchungsbestätigung per E-Mail vorhanden sein, die alle Reisedaten und den Preis für die Unterkunft ausweist.

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Der richtige Preis

Die Preisangaben selbst haben verständlich und übersichtlich zu sein. Wagner: „Anbieter müssen Endpreise grundsätzlich einschließlich Mehrwertsteuer und Kosten für die vereinbarten und alle obligatorischen Nebenleistungen angeben. Sonderkonditionen, Ermäßigungen oder Spezialangebote müssen in die Preisberechnung einfließen.“ Eine Ausnahme bei Ferienwohnungen seien Zusatzleistungen wie die Endreinigung. Diese Kosten indes müssen ebenso beziffert werden. Pauschale Zusatzkosten zum Mietpreis sind hingegen rechtswidrig, „etwa 50 Euro pauschal pro Woche für Strom zu kassieren“, weiß Olboeter-Zorn.

Alternative Zahlungsmethoden

Weiteres Indiz für die Seriosität ist das Zahlungsprozedere. Beate Wagner rät, solche Angebote zu bevorzugen, die verschiedene Möglichkeiten vorsehen, etwa die Wahl zwischen Überweisung und Lastschriftverfahren. Alle persönlichen Daten, speziell auch Kreditkartennummern sollten nur versendet werden, wenn die Übertragung verschlüsselt ist – erkennbar am „https“-Beginn in der Browserzeile. Wird Barzahlung vor Ort vereinbart, ist speziell in Italien eine gesetzliche Regelung zu beachten, auf die Olboeter-Zorn hinweist: Wer mehr als 999,99 Euro über den Tisch schiebt, macht sich strafbar. „Das wissen viele nicht.“