Essen. . Die strengen Regeln für das Handgepäck auf allen Flughäfen der EU – inklusive Schweiz, Island und Norwegen – gelten weiter. Die für Ende April geplante Aufhebung der Beschränkung für den Transport von Flüssigkeiten ist geplatzt.
Im Sommer 2006 sollte der feige Terroranschlag in London gleich mehrere Flugzeuge samt Passagiere und Besatzung treffen. Die Täter planten ihre Angriffe mittels flüssigem Sprengstoff, als Getränk getarnt.
Die Pläne wurden zum Glück vereitelt. Und doch: Reisende spüren die Folgen des Terrors bis heute. Die strengen Regeln für das Handgepäck auf allen Flughäfen der EU – inklusive Schweiz, Island und Norwegen – gelten weiter. Die für April geplante Aufhebung der Beschränkung ist geplatzt.
Welche Beschränkungen gelten für Flüssigkeiten?
Noch im selben Jahr des versuchten Terroranschlages trat die EU-Verordnung 1546/2006 in Kraft. Der wichtigste Teil betrifft die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck.
Erlaubt sind diese nur noch in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 Millilitern. Das gilt auch für Cremes, Gels, Deos, Zahnpasta oder Shampoos, aber auch für Frischkäse oder Marmelade. Die Behälter müssen in einem wiederverschließbaren, durchsichtigen Beutel verstaut sein, maximales Fassungsvermögen 1 Liter. Viele Fluglinien empfehlen dazu Gefrierbeutel mit Zip. Der Beutel darf nicht nur mit einem Band zugeschnürt sein, Verpackungen dürfen aus ihm nicht herausragen. Wer den Beutel vor Flugantritt vergessen hat, kann ihn meist auch noch am Flughafen aus entsprechenden Automaten ziehen.
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Bei der Kontrolle muss der gefüllte Beutel separat vorgezeigt werden. Jeder Passagier darf nur einen Beutel mitnehmen.
Was passiert mit Flüssigkeiten, die nicht regelkonform verpackt sind?
Sie werden bei der Sicherheitskontrolle beschlagnahmt und in aller Regel von Mitarbeitern der Flughäfen vernichtet. Bei teuren Parfüms oder Weinen kann das empfindlich ins Geld gehen. Hier kann es sich lohnen, das Personal nach Alternativen zur Vernichtung zu fragen. Viele Flughäfen etwa haben Poststellen, wo Sie sich Parfüm oder Flaschen zuschicken lassen können. Nachteil: Sie müssen aus der Schlange heraustreten und sich nach der Aufgabe wieder anstellen. Dazu muss die Zeit reichen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Babynahrung und persönliche, unverzichtbare Medikamente dürfen separat ins Handgepäck. Für unverzichtbare Medikamente benötigen Sie einen ärztlichen Nachweis. Das Luftsicherheitspersonal kann die Notwendigkeit dieser Flüssigkeiten überprüfen.
Wie sieht es mit in Flughafengeschäften gekauften Flüssigkeiten aus?
Die flüssigen Waren, die Sie in Flughäfen nach der Bordkartenkontrolle kaufen, entsprechen unabhängig von den Zollbestimmungen den Sicherheitsstandards. Sie werden beim Kauf in Beutel verpackt und versiegelt, sollten aber erst nach der Ankunft am Zielort geöffnet werden. Für die Anzahl der Flughafen-Tüten gibt es keine Begrenzung. Wird der Kaufbeleg nicht mit verpackt, sollten Sie diesen gut aufheben.
Bei Passagieren, die auf ihrem Weg zu einem Ziel außerhalb der EU umsteigen müssen, kann es in Einzelfällen zu Einschränkungen kommen. Das Personal in den Geschäften sollte entsprechende Fragen beantworten können.
Warum ist die Aufhebung der Beschränkung für Flüssigkeiten im Handgepäck gescheitert?
Die Beschränkungen beim Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck sollte ursprünglich bereits zum 29. April dieses Jahres aufgehoben sein. Dies sah eine Verordnung der EU-Kommission vor. Der Termin aber war nicht zu halten. Grund: „Der Stand der Technologie lässt die Aufhebung nicht zu“, sagt Sandra Niedenthal, Sprecherin des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft. Die Scanner, die explosive Flüssigkeiten erkennen sollten, seien nicht ausgereift. „Die Zahl der Fehlalarme war zu hoch“, so Niedenthal.
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Auf Basis von Testläufen an 14 Flughäfen in der EU soll die Beschränkung nun ab Januar 2014 schrittweise fallen. Nach Ansicht des Flughafenverbandes ADV sei mit einer vollständigen Freigabe aller Flüssigkeiten im Handgepäck nicht vor Anfang 2016 zu rechnen
Für welche weiteren Gegenstände gibt es Einschränkungen?
Spielzeugwaffen, Pfeffer- oder Tränengasspray zur Selbstverteidigung sowie Scheren, Feilen und Taschenmesser mit einer Klinge, die länger als sechs Zentimeter sind, dürfen nicht mit ins Handgepäck. Dinge des täglichen Gebrauchs wie Rasierer oder Nagelscheren aber schon. Ebenfalls verboten, im Hand- wie auch im sogenannten Check-In-Gepäck, das im Frachtraum des Fliegers transportiert wird, sind Bezinfeuerzeuge, Gasbehälter und Farbsprühdosen.
Welche Handgepäck-Größen sind erlaubt?
Pauschal kann diese Frage nicht beantwortet werden. Die Fluggesellschaften bestimmen hier die Regeln. Zur Sicherheit sollten Sie sich im Vorfeld des Fluges bei entsprechenden Service-Nummern oder auf den Internetseiten der Airlines informieren.
Bei der Lufthansa etwa darf das Handgepäck nicht größer als 55 x 40 x 20 Zentimeter und nicht schwerer als acht Kilogramm sein. Hiervon ausgenommen sind faltbare Kleidersäcke. Sie gelten bis zu einer Größe von 57 x 54 x 15 Zentimeter als Handgepäck. Wenn Gepäckstücke diese Grenze überschreiten, werden sie aus Sicherheitsgründen in den Frachtraum gepackt. Air Berlin schreibt seinen Fluggästen vor, dass das Handgepäck höchstens sechs Kilogramm wiegen darf.