Hannover. Wird der Flug um mehr als zehn Stunden vorverlegt, steht Reisenden Entschädigung zu. So entschied das Amtsgericht Hannover und setzt derartig verfrühte Abflüge mit Annullierungen gleich. In dem Fall hatte die Airline angegeben, die Reisenden im Voraus informiert zu haben. Belegen konnte sie das aber nicht.

Die Vorverlegung eines Fluges um mehr als zehn Stunden ist wie eine Annullierung zu behandeln. Reisende haben in dem Fall ebenfalls ein Recht auf Ausgleichszahlung, entschied das Amtsgericht Hannover (Az.: 512 C 15244/10). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.

Beeinträchtigung der Zeitplanung

Rechtsgrundlage für den Ausgleichsanspruch ist die EU-Verordnung Nr. 261/2004. Diese regelt zwar nur die Entschädigungsleistungen bei Annullierungen von Flügen. Die Vorverlegung eines Fluges beeinträchtige jedoch gleichermaßen wie eine Verspätung oder Annullierung die Zeitplanung der Fluggäste, so das Gericht.

Zwar hatte die Airline die Fluggäste nach eigenen Angaben mindestens zwei Wochen vor dem Abflug über die Änderung der Flugzeiten informiert. Die Kläger bestritten jedoch, dass eine entsprechende E-Mail bei ihnen angekommen war. Sendeberichte konnte die Airline nicht vorlegen, so dass das Gericht den Klägern die Ausgleichszahlung zusprach. (dpa)