Luxemburg/Brüssel. Die Erfassung von Fingerabdrücken auf Reisepässen greift zwar in die Privatsphäre ein, verstößt jedoch nicht gegen Grundrechte. Das entschieden EU-Richter im Fall eines Bochumers, der keine Fingerabdrücke für den Reisepass abgeben wollte. Der Kampf gegen Betrug sei wichtiger, so das Gericht.
Die Speicherung digitaler Fingerabdrücke auf deutschen Reisepässen ist zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag (17. Oktober) in Luxemburg entschieden. Die seit fast sechs Jahren geltende Praxis, biometrische Daten auf dem Ausweis zu speichern, entspreche dem europäischen Recht. Biometrische Reisepässe seien notwendig, um Betrug zu verhindern (Rechtssache C-291/12).
Ein Mann aus Bochum hatte geklagt, weil er durch die Speicherung sein Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten verletzt sah. Er hatte einen Reisepass beantragt, sich aber geweigert, seine Fingerabdrücke erfassen zu lassen. Der Mann klagte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und argumentierte auch, dass die EU überhaupt nicht für die Pass-Regelung zuständig gewesen sei. Die Verwaltungsrichter reichten diese Fragen nach Luxemburg weiter.
Eingriff in Privatsphäre gerechtfertigt
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs ist die Speicherung von Fingerabdrücken zwar als Eingriff in die Privatsphäre und den Datenschutz zu werten. Diese Maßnahmen seien im Kampf gegen Betrug aber gerechtfertigt. Passfälschungen und illegale Einreise würden so verhindert. Die EU-Verordnung sei auch mit Blick auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gültig. Die EU-Staaten und das Europaparlament hätten die EU-Verordnung beschlossen und somit eine geeignete Rechtsgrundlage geschaffen. Zudem werde der Datenschutz gewährleistet.
Die strittige EU-Verordnung von 2004 schreibt den Mitgliedstaaten vor, auf einem Chip in den Reisepässen ihrer Bürger biometrische Daten zu hinterlegen. Damit können Passinhaber eindeutig identifiziert werden. In Deutschland wurde der elektronische Pass 2005 eingeführt, als biometrisches Merkmal wird seitdem das Passfoto im Chip gespeichert. Seit November 2007 sind auf neuen Pässen zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Gegen die biometrischen Pässe hatte auch die Schriftstellerin Juli Zeh Einwände erhoben und Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese hatte das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2012 jedoch aus formalen Gründen zurückgewiesen. (dpa)