Essen. Bei einer Urlaubsreise wollen die meisten sich entspannen. Doch wenn dabei die wichtigsten Reisedokumente verschwinden, ist es mit der guten Laune schnell vorbei. Mit ein paar einfachen Handgriffen vor Reiseantritt kann man sich eine Menge Ärger ersparen.
Der Verlust von Reisepass und anderen wichtigen Dokumenten gehört zu den Urlaubserlebnissen, auf die man gern verzichtet. Trotzdem sollte man sich vor der Reise damit auseinandersetzen, um im Falle eines Falles vorbereitet zu sein. „Es ist ratsam, von wichtigen Dokumenten wie dem Reisepass Kopien zu machen und diese während der Reise getrennt von den Originalen aufzubewahren“, sagt Sonja Schlegel, Sprecherin im Auswärtigen Amt.
Eine weitere Möglichkeit sei, die Dokumente einzuscannen. Deponiert man die Dateien dann beispielsweise in seinem eigenen E-Mail-Postfach, ist der Zugriff überall dort möglich, wo es eine Internetverbindung gibt. Wesentlich sei, betont Schlegel, dass man darauf achte, alle wichtigen Seiten des Passes zu kopieren: „Neben den persönlichen Angaben gehört dazu unter anderem auch ein eventuell benötigtes Visum.“ Da in einigen Staaten für eine problemlose Ausreise ein Einreisestempel notwendig ist, könne es darüber hinaus empfehlenswert sein, nach der Ankunft auch von dieser Seite eine Kopie zu machen.
Kopien können keine Reisedokumente ersetzen
Zwar können die Kopien bei der Ausreise nicht die Reisedokumente ersetzen. Aber sie seien bei der Ausstellung von Ersatzpapieren hilfreich, sagt Schlegel. Dazu müssen sich die Betroffenen im Reiseland an eine deutsche Vertretung wenden: „Botschaften und Konsulate können im Falle eines Verlusts Ersatzpapiere ausstellen.“
Schlegel empfiehlt, sich vor der Abreise die Kontaktdaten der jeweiligen Vertretungen zu notieren, damit man diese im Notfall sofort parat hat. Mit den Kopien der Originaldokumente können sich die Reisenden gegenüber der deutschen Vertretung ausweisen, was die Ausstellung erleichtere und beschleunige. Nützlich sind auch eine polizeiliche Verlustanzeige sowie geeignete Passfotos.
Auslandsvertretungen können zwei verschiedene Ersatzdokumente ausstellen
Die Auslandsvertretungen können in der Regel zwei verschiedene Ersatzdokumente ausstellen: den höchstens einen Monat gültigen Reiseausweis oder einen vorläufigen Reisepass. „Der Reiseausweis berechtigt im Unterschied zum vorläufigen Pass nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder“, erläutert Schlegel.
Dafür könne dieser schneller ausgestellt werden, da für den vorläufigen Pass erst die Genehmigung der Heimatbehörde eingeholt werden müsse, was einige Tage dauern könne. Zu Verzögerungen kann es auch kommen, wenn ein Eingangsstempel im Pass als Nachweis der legalen Einreise diente. Dann müsse oft ein Ausreisevisum beschafft werden. Auch dabei könne dann die Kopie der entsprechenden Pass-Seite helfen. In den meisten Fällen, zum Beispiel bei einem Diebstahl, geht nicht nur der Reisepass verloren. „Bei anderen Dokumenten, wie dem Führerschein, können die Auslandsvertretungen in der Regel leider nicht weiterhelfen“, sagt Schlegel.