Potsdam. Bei einer starken Verspätung oder einem gestrichenen Flug steht dem Gast in der Regel eine Entschädigung laut der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Doch oft stellen sich Airlines beim Bezahlen quer. Gerade bei kleineren Flughäfen empfiehlt es sich deshalb Beweise für die Verspätung zu sammeln.

Belege Für Flugverspätungen oder -ausfälle sind vor allem auf kleineren Flughäfen im Ausland ratsam. Dies erklärt der Rechtsanwalt Christian Hormann aus Potsdam. "Auf den großen deutschen Flughäfen ist das normalerweise nicht nötig." Ein guter Nachweis sei eine schriftliche Bestätigung von einem Mitarbeiter am Flughafen.

Hilfreich sei auch ein Handy-Foto von der Anzeigetafel, auf der "Flight cancelled" steht, ergänzt Hormann, der auf Fluggastrechte spezialisiert ist. Mitreisende könnten als Zeugen dienen. Betroffene Passagiere sollten sich dafür die Kontaktdaten aufschreiben.

Frist setzen

Wichtig sei auch, in dem Schreiben an die Airline, in dem der Passagier die Entschädigung fordert, eine Zahlungsfrist zu setzen. Zehn Tage seien angemessen, sagt Hormann. Hält das Unternehmen die Frist nicht ein, sollte der Reisende vor Gericht gehen.

Bei einer starken Verspätung oder einem gestrichenen Flug steht dem Gast in der Regel eine Entschädigung laut der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Aber auch wenn er im Recht sei, warte er unter Umständen monatelang auf das Geld, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit. Oft reagiere sie erst, wenn der Betroffene einen Anwalt einschalte. (dpa)