Berlin. Flugverspätungen oder Ausfälle sind für Urlauber ärgerlich. Doch für Arbeitnehmer kann es auch Ärger mit dem Chef bedeuten, wenn sie dadurch zu spät ins Büro kommen. Es drohen Lohnkürzungen oder sogar Abmahnung. Daher gilt es, den Arbeitgeber möglichst früh von der Verspätung in Kenntnis zu setzen.

Für Arbeitnehmer ist es doppelt ärgerlich, wenn sich auf dem Rückflug aus dem Urlaub der Flieger verspätet oder er ausfällt. Das nervt nicht nur, sondern kann auch Ärger mit dem Chef bedeuten, wenn sie dadurch zu spät wieder ins Büro kommen.

In einem solchen Fall trägt der Beschäftigte das volle Risiko und muss eine Lohnkürzung in Kauf nehmen. Darauf weist der Arbeitsrechtler Alexander Bredereck aus Berlin hin. Alternativ kann der Arbeitnehmer in manchen Fällen mit seinem Chef verhandeln und ihm beispielsweise anbieten, die Zeit nachzuarbeiten.

Ausnahmen gibt es nach gängiger Rechtsprechung bisher nur bei Naturkatastrophen: Sitzen Arbeitnehmer am Urlaubsort beispielsweise wegen eines Vulkanausbruchs fest, hat es in der Regel keine Konsequenzen, wenn er später als geplant wieder an den Schreibtisch zurückkehrt, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Im schlimmsten Fall droht eine Abmahnung

In jedem Fall sollten Berufstätige so schnell wie möglich bei der Arbeit Bescheid geben, wenn sich eine Verspätung abzeichnet: "Da stehe ich in der Informationspflicht und würde auch keine Kosten scheuen", empfiehlt Bredereck. Erreichen sie den Vorgesetzten nicht, sollten zumindest Kollegen benachrichtigt werden. Meldet sich der Arbeitnehmer dagegen nicht, kann er im schlimmsten Fall eine Abmahnung bekommen.

Auf der sicheren Seite sind Angestellte, wenn sie sich jede Verzögerung oder Umbuchung am Flugschalter schriftlich geben lassen. So können sie bei Bedarf nachweisen, dass sie alles versucht haben, um pünktlich zu sein. (dpa)