Köln. Wer seine Hochzeit an einem ganz normalen Arbeitstag plant, muss vom Arbeitgeber an eben diesem freigestellt werden. Dennoch lohnt es sich vor der Hochzeit einen Blick in den Arbeits- und Tarifvertrag zu werfen. Denn: Viele Verträge gewähren zu diesem Anlass sogar mehrere Tage Sonderurlaub.

Für die eigene Hochzeit brauchen Arbeitnehmer nicht extra Urlaub zu nehmen. Heiraten sie an einem Arbeitstag, muss der Arbeitgeber sie an diesem Tag freistellen. Das Gehalt darf er nicht kürzen. "Das ergibt sich aus Paragraf 616 Bürgerliches Gesetzbuch", erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln.

Viele Tarifverträge gehen sogar über das gesetzliche Minimum von einem freien Tag hinaus und gewähren mehrere Tage Sonderurlaub. Vor der Hochzeit lohnt es sich deshalb, einen Blick in den Arbeits- und Tarifvertrag zu werfen.

Außerdem sind Schichtarbeiter bei der Planung bevorzugt zu behandeln - und müssen vor der eigenen Hochzeit zum Beispiel nicht die Nachtschicht machen. Damit es zu keinen Problemen kommt, sprechen Angestellte jedoch am besten möglichst früh mit ihrem Chef, rät Oberthür. (dpa)