Berlin. Im Urlaub locken Händler auf Märkten oder am Strand oft mit günstigen Parfüms oder Kosmetika. Doch häufig sind die allzu billigen Produkte nur Fälschungen. Diese können nicht nur Ärger beim Zoll einbringen, sondern unter Umständen sogar gesundheitsschädlich sein, warnt der VKE-Kosmetikverband.

An Urlaubsorten werden Touristen oft gefälschte Parfüms und Kosmetika angeboten. Ob es sich dabei um eine Kopie handelt, erkennen sie häufig schon an der Verpackung. Zwar seien die Kartons meist gut nachgemacht, aber Produktpiraten sparten häufig an aufwendigen Feinheiten wie Prägungen. Darauf weist der VKE-Kosmetikverband in Berlin hin. Markennamen werden oftmals schlampig aufgedruckt, und auf den Verpackungen fehlten Hinweise zum Produkt.

Der Karton sowie das Material von Tiegel oder Flakon hätten eine schlechte Qualität, nennt der VKE weitere Hinweise. Glas sei etwa nicht ganz rein oder habe scharfe Kanten. Der Zerstäuber wirke zerbrechlich, oder das Rohr in der Pumpe sei zu kurz.

Und auch der gesunde Menschenverstand schützt vor einem Fehlkauf: Ist ein vermeintliches Markenprodukt viel billiger als üblich, handele es sich meist um eine Fälschung. Besonders lohne sich die Kopie von hochpreisigen Marken für die Fälscher, erläutert der VKE. Verkauft werden diese gerne auf Märkten oder direkt am Strand von Urlaubsgebieten, aber auch auf Flohmärkten in Deutschland sowie im Internet. Für Verbraucher können solche gefälschten Produkte gesundheitsschädlich sein, erläutert VKE-Geschäftsführer Martin Ruppmann. Sie enthalten oft minderwertige oder verunreinigte Rohstoffe.

Gesetzliche Grenzen beim Einkauf beachten

Nicht immer werden Verbraucher Opfer böser Krimineller - häufig machen sie von selbst mit: 40 Prozent der unter 35-jährigen Europäer kauften bewusst Plagiate, sagte Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Strafbar ist laut dem Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) der Handel und die Herstellung von Produkten, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt sind. Das bedeutet, der Verbraucher muss grundsätzlich nichts fürchten - es sei denn, er bringt mehr Produkte mit nach Hause, als er selbst verwenden kann. Dann kann der Zoll davon ausgehen, dass er damit handeln will. Die Produkte können ihm in diesem Fall weggenommen werden. Der Zoll informiert den Markeninhaber - und dieser kann Strafanzeige stellen.

Die EU hat aber Grenzen beim Einkauf gesetzt: Wer in die EU einreist, darf abgabefrei nur Einkäufe im Wert von 300 Euro mitbringen - egal, ob es sich dabei um echte oder gefälschte Produkte handelt. Wer mit dem Flugzeug oder Schiff einreist, hat einen Warenwert von 430 Euro frei, Reisende unter 15 Jahren grundsätzlich 175 Euro. Ist der Wert höher, werden Abgaben fällig. (dpa)