Essen. . Reisende sollten im Urlaub genau darauf achten, was sie sich als Souvenir mit nach Hause nehmen wollen. Denn oft erleben sie schon am Flughafen eine böse Überraschung. Deshalb gilt es, sich zu informieren, welche Arten unter Schutz stehen und was bedenkenlos ausgeführt werden darf.
Nicht nur die Erholung, auch das Einkaufen gehört für viele zum Urlaub dazu. Besonders die bunten Märkte in entfernten Urlaubsregionen sind Fundgruben für Reiseandenken oder Mitbringsel. Nicht alles, was dort oder in den Geschäften angeboten wird, ist jedoch authentisch. Manche Andenken oder auch Gebrauchsgegenstände stammen aus Massenproduktion und wurden im Ausland hergestellt. Wer die Menschen vor Ort unterstützen möchte, sollte deshalb darauf achten, dass die Souvenirs vor Ort angefertigt wurden, empfiehlt Christine Plüss von der Schweizer Fachstelle "Arbeitskreis Tourismus & Entwicklung" in Basel: "So kann man das lokale Handwerk fördern und den Einheimischen ein Einkommen aus dem Tourismus ermöglichen."
Faire Preise bezahlen
Dazu gehöre auch, einen fairen Preis zu bezahlen und es beim Feilschen nicht zu übertreiben - das ohnehin nicht überall üblich sei, betont Plüss. So seien Preisverhandlungen in den Ländern Nordafrikas selbstverständlich, im südlichen Afrika dagegen nicht. "Man sollte sich deshalb vor der Reise oder direkt vor Ort danach erkundigen", rät die Tourismusexpertin. Ratsam sei es auch, sich über die Lebenshaltungskosten vor Ort zu informieren, um ein Gefühl für den angemessenen Preis zu entwickeln: "Man sollte nie vergessen, dass die Menschen von den Erlösen ihrer Verkäufe leben und es für sie problematisch sein kann, wenn die Preise zu sehr gedrückt werden." Plüss empfiehlt, sich zu überlegen, wie lange jemand an dem Stück gearbeitet hat und welcher Stundenlohn am Ende noch übrig bleiben würde.
Keine Souvenirs aus geschützten Arten
Doch auch bei lokal gefertigten, authentischen Produkte darf man nicht immer bedenkenlos zugreifen: "Auf keinen Fall sollten Souvenirs gekauft werden, die aus geschützten Arten gemacht worden sind." Dazu gehören beispielsweise Korallen, Muscheln und Meeresschnecken, die im Ganzen oder zu Schmuck verarbeitet angeboten werden. Auch Souvenirs aus Pflanzen wie Schnitzereien oder sogar Räucherstäbchen können unter Umständen aus gefährdeten und deshalb besonders geschützten Arten hergestellt worden sein. Mit dem Kauf fördere man nicht nur deren Aussterben, man könne sich sogar strafbar machen: "Der Handel kann durch das Washingtoner Artenschutzabkommen verboten worden und die Einfuhr mit hohen Strafen belegt worden sein", erläutert Plüss.
Vorsicht bei Kulturgütern
Ebenso ist bei Kulturgütern Vorsicht geboten. Das kulturelle Erbe eines Landes unterliege oft einem besonderen Schutz. Auch dabei sei der Handel durch internationale Abkommen reguliert und die Ausfuhr oft nur mit Genehmigung möglich. Antike Statuen, alte Holzmasken, Münzen oder Antiquitäten können genauso darunter fallen, wie der von einer archäologischen Stätte mitgenommene Stein.
"Wer einen solchen Gegenstand kaufen will, muss selbst auf die Rechtmäßigkeit achten. Das heißt, dass es sich nicht um Hehlerware oder ein illegal ausgegrabenes Objekt handelt", betont Plüss. Ein seriöser Händler werde eine Bestätigung ausstellen, dass der erworbene Gegenstand ausgeführt werden darf. Manche Urlaubsländer wie die Türkei, Griechenland oder Ägypten verhängen hohe Strafen für eine unerlaubte Ausfuhr. Ist man sich unsicher, sollte man vom Kauf besser absehen, rät die Expertin.
Weitere Informationen zu den Bestimmungen der einzelnen Länder gibt es beim Auswärtigen Amt im Internet unter auswaertiges-amt.de und zum Souvenirkauf auf der Internetseite fairunterwegs.org der "Arbeitsgemeinschaft Tourismus & Entwicklung". (dapd)