Köln. Ein aufblasbares Schwimmtier oder eine Luftmatratze gehören für viele Kinder zum Urlaub am Strand dazu. Doch der TÜV warnt: Beim Griff zu Billigangeboten in Strandbuden oder Souvenirshops ist Vorsicht geboten. Das dort verkaufte Badespielzeug ist mitunter lebensgefährlich.
Am Strand gekaufte Schwimmsitze für Babys und Kleinkinder sind häufig lebensgefährlich. Es könne ein "unmittelbares Risiko des Ertrinkens" drohen, warnte der TÜV Rheinland am Dienstag in Köln. Das Prüfunternehmen testete Wasserspielzeug und Baby-Schwimmsitze aus Urlaubsorten in Deutschland, Spanien, Italien, Griechenland, Belgien und den Niederlanden.
Untersucht wurden insgesamt 50 Produkte, darunter aufblasbare Schwimmtiere und Luftmatratzen aus Souvenirshops und Strandbuden. Der Preis lag bei höchstens zehn Euro. Das Ergebnis: 20 der 50 Badeartikel dürften in der Europäischen Union gar nicht verkauft werden. Sie erfüllten nicht einmal grundlegende Sicherheitsanforderungen.
Krebserregende Materialien
In sechs Fällen fanden die Tester lebensgefährliche Schwimmsitze für Babys und Kleinkinder. Dabei bestehe entweder das Risiko des Herausrutschens oder des Kenterns. Die Schwimmsitze gaukelten den Eltern Sicherheit vor, seien aber lebensgefährlich, sagte TÜV-Expertin Christiane Reckter. "Deshalb sind solche Sitze absolut verboten."
Von anderen aufblasbaren Schwimmtieren lösten sich verschluckbare Kleinteile wie Ventilstöpsel. Sechs Wasserspielzeuge enthielten unerlaubt hohe Mengen verschiedener Schadstoffe wie krebserregende Weichmacher.
Bleiben sie auf der sicheren Seite
Der TÜV hat den Test mittlerweile zum vierten Mal gemacht. Insgesamt sei "ein leicht positiver Trend zu erkennen". So seien 2009 noch mehr als 60 Prozent der gekauften Artikel durchgefallen. Aber immer noch seien viele gefährliche Produkte dabei.
Der TÜV empfiehlt deshalb, auf Sicherheitshinweise zu achten und nur bei Handelsketten zu kaufen, die über eine Qualitätssicherung verfügten. Sichere Schwimmlernhilfen oder Kinderschwimmsitze dürften außerdem nicht wie buntes Wasserspielzeug gestaltet sein. Verdächtig sei es auch, wenn die Kunststoffprodukte einen starken unangenehmen Geruch hätten. In all diesen Fällen rät der TÜV: Finger weg! (dpa)