Dortmund. . Leser Tim Becker fühlt sich von Germanwings abgezockt. Gleich zwei Gebühren brummte ihm die Fluggesellschaft für die Änderung des Passagiernamens auf einem Flugticket auf. Die Airline sieht sich allerdings im Recht. Mit der Gebühr will sie sich vor Schwarzmarkt-Handel schützen.
„Vielleicht können ja andere aus meiner Geschichte lernen“: Mit diesen Worten wendete sich Leser Tim Becker an unsere Redaktion. Irgendwie kann der 34-Jährige Dortmunder immer noch nicht fassen, welchen Ärger ihm die Fluggesellschaft Germanwings vor Kurzem bereitet hat. Für eine Namensänderung auf einem Flugticket langte die Airline gleich zweimal zu – mit einer Namensänderungs- und einer Flugpreisdifferenzgebühr. Herr Becker musste also sowohl eine Gebühr für das Umschreiben der Passagierdaten berappen als auch die Differenz zwischen dem ursprünglich gebuchten und dem aktuellen Flugpreis entrichten.
Von der Airline wollte der Zahnarzt, der in einer Praxis in Schwerte arbeitet, nun wissen, warum man auch noch eine Flugpreisdifferenzgebühr von den Kunden verlangt. Nachvollziehen kann er die Vorgehensweise nämlich nicht. „Hätte ich auf einen anderen Flug umgebucht, wäre das für mich tendenziell nachvollziehbar gewesen“, sagt er.
„Aber denselben Platz auf demselben Flug zur selben Zeit mit einer anderen Person zu besetzen, rechtfertigt für mich diese Preisstrategie in keiner Weise.“Die Antworten, die ihm die Airline auf seine Anfrage liefert, stellen Herrn Becker allerdings wenig zufrieden. Mit unplausiblen Sätzen wie „Das System macht das eben so“ oder „Das steht in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen“ habe man ihn abgespeist.
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Was rechtfertigt eine solche Gebühr?
Auch unsere Redaktion wollte es nun wissen: Darf eine Fluggesellschaft für eine Namensänderung auf dem Flugticket eine Flugpreisdifferenzgebühr verlangen? Und wenn ja: Was rechtfertigt eine solche Gebühr? Die Recherche zeigt: Der Gesetzgeber gibt sich unternehmensfreundlich. „Grundsätzlich können Fluggesellschaften für Umbuchungen Gebühren verlangen“, sagt André Schulze-Wethmar, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.
Eine gesetzliche Regelung, welche Gebühren in welcher Höhe Airlines von ihren Kunden fordern dürften, gebe es nicht. Die Gebühren müssten jedoch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt sein und dürften Verbraucher nicht „unangemessen benachteiligen“. Pikant: Fehlt eine Gebührenregelung in den AGB, kann die Fluggesellschaft eine Umbuchung grundsätzlich völlig verweigern.
Mit dem Begriff „name-change“ bezeichnet Germanwings Namensänderungen, wie sie Tim Becker für ein Ticket benötigte. „Name-change ist bei uns durchaus zugelassen“, sagt Germanwings-Sprecher Matthias Burkard. Die Leistung sei aber kostenpflichtig. Eine Gebühr für die Namensänderung falle pro Flug an, und gegebenenfalls müsse der Kunde die Differenz zwischen ursprünglichem und aktuellem Flugpreis bezahlen. Bei anderen Fluggesellschaften seien Namensänderungen nicht möglich. „Das Ticket würde verfallen oder der Kunde müsste einen neuen Flug buchen“, so Burkard.
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Fluggesellschaft schützt sich mit Gebühr vor Schwarzmarkt
Für Tim Becker ist die Tatsache, dass Germanwings seine Kunden für Namensänderungen mitunter zweimal zur Kasse bittet, Abzocke. Zahlte er doch für einen Flug insgesamt über 80 Euro nach. Germanwings sieht in der Praxis eine dringende Notwendigkeit. „Wenn wir keine Gebühren für einen ,name-change’ verlangen würden, würde sich recht schnell ein Schwarzmarkt entwickeln“, so Burkard.
Findige Geschäftsleute würden massenhaft billige Flugtickets kaufen und diese teurer verkaufen. Wie andere Fluggesellschaften bietet auch Germanwings seine Tickets zu gestaffelten Preisen an. Ist das Kontingent mit der niedrigsten Preiskategorie ausgebucht, können nur noch Tickets in der nächst höheren Preisklasse gebucht werden.
Aus Kulanz möchte das Unternehmen dem Leser die Flugpreisdifferenzgebühr nicht erlassen. „Nur wenn ein Härtefall vorliegt und ein Kunde zum Beispiel aus Versehen einen falschen Flug gebucht hat, kommen wir ihm entgegen“, sagt Burkard. „Bei Herrn Becker sehen wir solch einen Härtefall nicht.“