Hamburg. . Für fast alle Eventualitäten im Urlaub gibt es inzwischen die richtige Versicherungspolice. Doch nicht alle sind notwendig und manche können richtig kostspielig werden. Hier erfahren Sie, welche Versicherungspolice auf Reisen sinnvoll ist und auf welche Angebote Sie verzichten können.
Ob Badeurlaub, Rundreise oder Städtetrip - mindestens ein Auslandsurlaub im Jahr ist für viele Deutsche selbstverständlich. Dass dabei niemand Abstriche am gewohnten Versicherungsschutz machen will, ist durchaus vernünftig. Es könnte ja immerhin sein, dass die teure Kamera, der Geldbeutel oder gleich der ganze Koffer gestohlen wird. Ganz zu schweigen vom Risiko, mit dem Mountain-Bike jemanden umzufahren oder beim Tauchen zu verunglücken.
Folgerichtig bieten Versicherungen für die schönsten Wochen des Jahres spezielle Policen an. Egal ob Krankheit, Unfall, Diebstahl oder Rechtsstreitigkeiten im Ausland - es gibt fast nichts, vor dessen finanziellen Folgen man sich nicht schützen könnte. Doch wer leichtfertig einen Vertrag unterschreibt oder ohne hinzuschauen ein ganzes Versicherungspaket kauft, wirft unter Umständen viel Geld aus dem Fenster. Nicht jede Police ist sinnvoll, manche sind sogar komplett überflüssig.
Eine herkömmliche Police reicht meistens aus
"Niemand benötigt etwa eine Unfall-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung speziell für eine Auslandsreise", erklärt Bianca Boss vom Bund der Versichertern (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. "Viel besser ist es, sich um eine herkömmliche Police zu kümmern. Diese gilt länger als ein paar Wochen und schützt sowohl zu Hause als auch im Ausland." Hinzu kommt: Viele Reiseunfallpolicen sehen bei Vollinvalidität lediglich eine geringe Deckungssumme von zum Beispiel 20 000 Euro vor, während sich über die normale Unfallversicherung problemlos bis 500 000 Euro absichern lassen.
Eine Reiseunfallversicherung lohnt sich allenfalls für Urlauber, die Risikosportarten betreiben. "Dazu zählen alle Flugsportarten, für die man in Deutschland eine Zulassung braucht, also etwa Paragliding oder Fallschirmspringen", sagt Gerald Archangeli vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute. "Dagegen sind etwa Unfälle beim Surfen, Kite-Surfen oder Mountainbiken bereits über eine herkömmliche Police abgesichert." Das gelte auch für Tauchunfälle - jedoch nur bei neuen Verträgen. "Wer seinen Vertrag vor 2011 abgeschlossen hat, sollte ihn bei Bedarf auf die neuen Versicherungsbedingungen umstellen lassen", rät Archangeli.
Reisgepäckversicherung: meistens teuer und kaum ausbezahlt
Gänzlich unnötig ist eine Reisehaftpflicht-Police, denn die private Haftpflicht (ab etwa 50 Euro pro Jahr) deckt auch Sach- und Personenschäden ab, die Reisende im Ausland anrichten. Ausgenommen sind in der Regel nur Schäden, die Urlauber mit einem gemieteten Motor- oder Segelboot sowie dem Surfbrett verursachen. Das gilt auch für Beschädigungen an Ferienhäusern. Eine Haftpflichtversicherung ist jedoch mittlerweile bei vielen Hausanbietern im Mietpreis enthalten.
Beliebt bei Urlaubern ist die Reisegepäckversicherung. Sie ist jedoch nicht billig - und leistet im Schadensfall längst nicht automatisch. So unterstellen Versicherer bei einem Gepäckdiebstahl unter Umständen grobe Fahrlässigkeit und verweigern die Zahlung. Das kann schon der Fall sein, wenn der Versicherte seinen Koffer auf dem Flughafen nicht zwischen die Beine geklemmt, sondern neben sich abgestellt hat.
Anders gesagt: Wer sich so aufmerksam verhält, wie von der Versicherung gefordert, kann auf die Police getrost verzichten. Außerdem schließt diese im Kleingedruckten häufig den Verlust wertvoller Gegenstände wie Handys oder Notebooks aus. Ohnehin ist ein Gepäckverlust während des Fluges - zumindest bis zu einer bestimmten Höhe - über die Airline abgedeckt. Bricht ein Dieb ins Hotelzimmer ein, zahlt die heimische Hausratversicherung.
Rücktrittskosten-Versichung bei teuren Reisen sinnvoll
Wer eine Pauschalreise unternimmt, bekommt meist bereits bei der Buchung eine Rücktrittskosten-Versicherung angeboten. Diese erstattet die Stornokosten, falls man die Reise wider Erwarten nicht antreten kann - vorausgesetzt, man schließt sie spätestens ein paar Tage nach der Buchung ab. "Wir empfehlen diese Police vor allem Urlaubern, die mit kleinen Kindern oder älteren Personen reisen", sagt BdV-Sprecherin Bianca Boss. "Hier ist das Risiko höher, dass die Reise durch eine Krankheit ins Wasser fällt." Außerdem sei die Versicherung bei teuren Reisen sinnvoll.
Menschen, die jedes Jahr mehrmals verreisen, können Geld sparen, wenn sie rechtzeitig eine Jahrespolice abschließen. Diese deckt dann nicht nur Sommer- und Winterurlaub, sondern auch das verlängerte Wellness-Wochenende zwischendurch ab. "Unverheiratete Paare oder Menschen, die mit einer befreundeten Person verreisen, sollten immer eine gemeinsame Versicherung abschließen", rät Gerald Archangeli. "Wird einer von beiden krank, kann es sonst passieren, dass der andere die Stornokosten nicht erstattet bekommt."
Eu-Gesetz für Online-Flugvermittlern
Wichtig für Urlauber, die Reisen online buchen: Der Europäische Gerichthof (EuGH) hat im vergangenen Jahr Online-Flugvermittlern untersagt, Kunden eine Rücktrittskostenversicherung unterzujubeln (Az.: C 122/11). Seitdem darf das entsprechende Kästchen im Vertragsformular nicht mehr automatisch angeklickt sein, so dass der Kunde den Haken bewusst entfernen muss, wenn er keine Versicherung will. Vielmehr muss er den Haken selbst setzen. Bereits seit Oktober 2011 regelt dies ein EU-Gesetz auch für die Internet-Portale von Fluglinien. (dpa)