Berlin. Verbraucherschützer empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung - Reiseveranstalter sind selten kulant, wenn Kunden eine Reise nicht antreten können. Die Angebote der Reiseportale sind gut, noch besser ist aber ein Abschluss direkt bei einer Versicherung. Wir erklären, worauf Sie achten müssen.

Sommer, Sonne, Sand und Meer: Zum Ende des trübsten Winters seit mehr als 40 Jahren dürften sich die Deutschen noch mehr als sonst auf ihren heiß ersehnten Sommerurlaub freuen. Viele haben auch schon frühzeitig gebucht, jeder Dritte bucht seine Reise heute im Internet und hat dabei vielleicht von echten oder auch nur gefühlten Frühbucherrabatten für Pauschalreisen profitiert.

Eine frühe Buchung schafft vor allem für Familien mit Kindern Planungssicherheit, ist aber auch mit finanziellen Risiken verbunden. Schließlich kann gerade bei frühen Buchungen immer etwas dazwischen kommen. Eine Krankheit, ein Wechsel der Arbeitsstelle oder ein Unglück eines Angehörigen.

"Reiseveranstalter sind in solchen Situationen selten kulant"

Ärgerlich, wenn man dann die Reise nicht antreten kann und auch noch auf den Kosten sitzen bleibt. „Reiseveranstalter sind in solchen Situationen selten kulant“, hat die Stiftung Warentest beobachtet. „Meist kennen sie kein Pardon und verlangen bei Absage des Urlaubs einen Teil des Reisepreises als Entschädigung.“ Das Stornogeld fällt umso höher aus, je kurzfristiger die Absage erfolgt.

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Wird eine Reise erst einen Tag vor Abreise storniert, fallen in der Regel 90 Prozent des Reisepreises als Stornogebühr an, berichten die Tester.

Gerade für teure Reisen mit der ganzen Familie bietet es sich also an, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Sie übernimmt im Notfall die Kosten. Verbraucher, die im Internet buchen, haben dabei die Wahl zwischen zwei Modellen. Sie können entweder sofort auf den Seiten der Anbieter eine angebotene Police abschließen, oder sie wenden sich direkt an eine Versicherung.

Versicherungen verzichten aus Selbstbehalt

Die Stiftung Warentest hat sich beide Modelle näher angesehen – und kommt zu dem Schluss, dass Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen direkt von einer Versicherung oft besser sind. Vor allem aus einem Grund: Sie verzichten auf den Selbstbehalt, der bei praktisch allen über Reiseportale vermittelten Versicherungen fällig wird. „In den meisten Tarifen zahlen Sie bei Reiserücktritt 20 Prozent der Stornokosten selbst“, haben die Tester beobachtet.

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Das heißt aber nicht, dass die Versicherungen schlecht wären. Im Gegenteil. Im ersten großen Test von 116 Tarifvarianten auf neun Reiseportalen schnitten die meisten Tarife gut ab. Testsieger bei Familientarifen war Opodo mit einem „sehr gut“. Dahinter steht die Versicherung Hanse Merkur. Gut schnitten Ebookers, Expedia, Holidaycheck, Lastminute, Travelscout24 und Weg.de ab. Die drei übrigen getesteten Portale erreichten immerhin ein „befriedigend“ mit ihren Reiserücktrittspolicen.

Viel falsch machen kann man also nicht. Vorteil: Der Abschluss ist bequem. Mit einem Klick am Ende der Buchung ist die Sache erledigt. Auch bei einem unerwarteten Abbruch der Reise wegen eines Notfalls müssen sich die Reisenden üblicherweise keine größeren Sorgen machen. Eine Reiseabbruch-Klausel im Vertrag ist heute Standard. Ein Anbieter jedoch (Travelchannel.de) verzichtet auf den Abbruchschutz.

Mit einem Klick ist die Sache erledigt

Wer sich optimal absichern möchte, schließt eine Versicherung direkt bei einer Assekuranz ab. Hier fanden die Tester gleich zehn „sehr gute“ Tarife. Sie verzichten fast immer auf einen Selbstbehalt, was gerade bei sehr teuren Reisen ein Vorteil sein kann. Und: Teilweise sind die Rundum-Sorglos-Policen sogar günstiger. „Sehr gut“ schnitten für Familien und Alleinreisende die Würzburger, die Hanse Merkur und die Versicherung AGA ab.

Wer häufiger verreist, für den kann sich auch ein Jahresvertrag lohnen. Hier erzielten Hanse Merkur und AGA die besten Testergebnisse, dicht gefolgt wieder von der Würzburger. Auch der ADAC macht gute Angebote für Jahresverträge. Vorteil: Sie gelten ein ganzes Jahr für beliebig viele Reisen bis zu einem vereinbarten Reisepreis. Allerdings verlängern sich solche Policen automatisch. Bei den Onlineportalen der Reiseveranstalter ist nach fünf Jahren Schluss, schließen Verbraucher eine Police direkt beim Versicherer ab, gilt die Frist jedoch nicht. Wichtig: Die Testergebnisse der Stiftung zu den Reiserücktrittsversicherungen sagen nichts über die Qualität zu Urlaubsbuchungen auf den Reiseportalen aus. Die haben sich die Tester getrennt angesehen („Finanztest“ Ausgabe November 2012).