Essen. Ausweis verloren, Ärger mit den Behörden, Naturkatastrophen - in diesen Fällen helfen Botschaften und Generalkonsulate den Reisenden im Ausland. Häufiger gibt es die Unterstützung allerdings in Form von guten Ratschlägen. Wer etwa bestohlen wird, muss sich zunächst selbst um Ersatz bemühen. Denn es gilt der Grundsatz: Hilfe zur Selbsthilfe.
Jedes Jahr helfen die rund 200 deutschen Botschaften und Generalkonsulate sowie die 356 ehrenamtlichen Honorarkonsuln Reisenden in Notfallsituationen. Noch viel häufiger müssen sie Hilfesuchende mit einem guten Rat versehen wieder ziehen lassen. Denn die deutschen Auslandsvertretungen dürfen nicht in jedem Fall aktiv werden. Schon gar nicht, wenn der Reisende die diplomatischen Vertretungen als Filialen von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken betrachtet.
Paragraf 5 des Konsulargesetzes verpflichtet die Botschaften und Konsulate zur Hilfe, „wenn die Notlage auf andere Weise nicht behoben werden kann“. So helfen die diplomatischen Vertretungen, wenn Ausweispapiere verloren gehen, bei Naturkatastrophen und politischen Unruhen. Ebenfalls kann mit Unterstützung rechnen, wer im Ausland Ärger mit Behörden hat oder mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist. Außerdem helfen die Beamten des Auswärtigen Amts Angehörigen bei der Suche nach Vermissten. Sonst gilt für sie der Grundsatz: Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Nur in Ausnahmefällen gibt es Geld von der Botschaft
Konkret bedeutet das: Zunächst muss jeder Urlauber selbst alle Möglichkeiten ausschöpfen. Wem zum Beispiel Geld oder Schecks gestohlen werden, der muss zuerst versuchen, von seiner Bank, von Verwandten oder Bekannten Geld anzufordern. Allein lassen einen die Auslandsvertretungen dabei nicht: Sie geben gute Tipps, wie man wieder an Bares kommt.
Nur in Ausnahmefällen öffnen sie die Kasse selbst. Nämlich dann, wenn der Geldtransfer zu lange dauert oder in der Heimat niemand erreichbar ist. Dann zahlen die Botschaften eine Überbrückungshilfe von 10 bis 25 Euro pro Tag. In seltenen Fällen legt die Botschaft auch das Geld für die Heimreise aus. In allen Fällen muss der Reisende das Geld an die Staatskasse wieder zurückzahlen. Geschlossen bleibt die Kasse bei Hotelschulden, Bußgeldern, Krankenhauskosten und Überführungskosten im Todesfall.
Sprachbarrieren überwinden
Routine ist für Botschaften und Generalkonsulate das Ausstellen eines Passersatzes. Die ehrenamtlichen Honorarkonsuln sind dazu nur in Ausnahmefällen ermächtigt. Auch wer in einen Autounfall verwickelt worden ist, der findet Unterstützung: Jedes Konsulat hat eine Liste der Auslandsvertretungen deutscher Versicherungsgesellschaften parat.
Bei Problemen mit der Polizei oder dem Zoll oder gar bei einer Festnahme greift das Konsulat vermittelnd ein und klärt so häufig die Angelegenheit. Wenn das nicht reicht, kennt der Konsularbeamte vertrauenswürdige Dolmetscher und Anwälte, gibt auch telefonische Übersetzungshilfe auf der Polizeiwache und informiert auf Wunsch die Angehörigen in Deutschland. Die Behörden des Gastlandes sind übrigens durch die Wiener Konvention verpflichtet, die Auslandsvertretung unverzüglich zu informieren, wenn ein Verhafteter dies verlangt.
24-Stunden Notfallhotline
Das ist in den Hauptreiseländern auch außerhalb der normalen Dienstzeiten möglich. Durch einen Bereitschaftsdienst ist sichergestellt, dass ein Konsularbeamter in Notfällen erreichbar ist. Falls es keinen Bereitschaftsdienst gibt, kann man auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen und erhält einen Rückruf durch den Konsularbeamten. Oder man erhält am Gebäude der Auslandsvertretung Hinweise, wie man ihn erreichen kann.
Das gilt nicht für die 356 Honorarkonsuln Deutschlands. Sie arbeiten ehrenamtlich neben ihrem Hauptberuf und sind daher auch mal beruflich unterwegs oder telefonisch nicht erreichbar. Diese Honorarkonsuln haben nur eingeschränkte konsularische Befugnisse. So dürfen sie häufig keine Ersatzausweispapiere ausstellen. Erste Anlaufstelle im Notfall sind sie trotzdem. Sie kennen die örtlichen Verhältnisse und stehen Hilfesuchenden mit Rat und Tat zur Seite.
Auch Botschaften anderer EU-Länder helfen Deutschen
Und wenn es im Reiseland keine deutsche Auslandsvertretung gibt? Auch dann bleiben Hilfesuchende nicht allein. Denn in Artikel 8c des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft steht, dass dann jeder Unionsbürger den diplomatischen und konsularischen Schutz eines jeden Mitgliedsstaats unter den selben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staates genießt. In akuten Notlagen können sich Reisende daher an die Botschaften und Konsulate anderer Staaten der Europäischen Union wenden.
Das Auswärtige Amt informiert unter „Reise & Sicherheit“ über den konsularischen Service und die deutschen Botschaften: www.auswaertiges-amt.de.