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Gerät ein deutscher Urlauber im Ausland in eine Notsituation, kann er sich in vielen Fällen an eine deutsche Botschaft oder ein Konsulat wenden. Die Auslandsvertretungen helfen unter anderem bei Geld- oder Ausweisverlust, zudem vermitteln sie kompetente Ansprechpartner. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen eine Botschaft nicht weiterhelfen kann oder darf.
„Konsularische Hilfe wird nach dem Subsidiaritätsprinzip gewährt. Das heißt, dass betroffene Deutsche zunächst alle Möglichkeiten ausschöpfen müssen, sich selbst aus einer Notlage zu befreien“, erläutert eine Sprecherin im Auswärtigen Amt. Deutsche Auslandsvertretungen unterstützten Urlauber dabei. Im Falle von Geldverlust heißt dies dem Auswärtigen Amt zufolge: Die Botschaft zeigt Wege auf, beispielsweise über Blitzgiro oder Western Union Money Transfer an Geld zu kommen, das Verwandte oder Freunde aus Deutschland überweisen. Auch den Kontakt stellt eine Auslandsvertretung auf Wunsch her. „So kann in den allermeisten Fällen eine finanzielle Notlage abgewendet werden.“
Rückzahlung erforderlich
Nur wenn diese Hilfen nicht greifen, kann eine Botschaft oder ein Konsulat auch selbst Geld zur Verfügung stellen. In den meisten Fällen handelt es sich um ein sogenanntes Überbrückungsgeld für die Zeit bis zum Geldeingang aus der Heimat. Ist dieser nicht zu erwarten, kann eine Auslandsvertretung auch die Rückreise finanzieren – mehr aber nicht. „Unbezahlte Hotelrechnungen, Bußgelder, Krankenhausrechnungen oder die Fortsetzung eines Urlaubes werden nicht bezahlt“, betont die Sprecherin. „Die in Anspruch genommenen Leistungen sind in jedem Fall zurückzuzahlen.“
Auch wer seinen Reisepass oder Personalausweis verloren hat, kann in einer Auslandsvertretung auf Hilfe hoffen. Dazu genügt es dem Auswärtigen Amt zufolge, den Verlust nachzuweisen, etwa mittels einer entsprechenden polizeilichen Meldung. Warum man seine Dokumente los ist, spielt für eine Botschaft dabei keine Rolle, geholfen wird Raubopfern und Schusseln gleichermaßen – allerdings immer nur mittels eines vorläufigen Reisepasses, mit dem man wieder nach Deutschland kommt. Dort muss man sich dann um neue Papiere kümmern.
Weithin unbekannt ist, dass deutsche Auslandsvertretungen Urlaubern zur Seite stehen, wenn diese in Konflikt mit den örtlichen Behörden gekommen sind. Allerdings ist das Hilfsangebot auch hier eng begrenzt.
Botschaft hilft auch bei Behörden-Ärger
„Bei rechtlichen Streitigkeiten sind in erster Linie die Behörden und Gerichte des jeweiligen Landes zuständig“, sagt die Sprecherin. Deswegen sei es in solchen Fällen vorrangige Aufgabe einer Auslandsvertretung, Kontakte herzustellen und zu beraten. Dies könne beispielsweise durch Listen mit vertrauenswürdigen Anwälten geschehen, auch Dolmetscher und Übersetzer würden vermittelt.
Hilfe kann ein Reisender auch erwarten, wenn das gänzlich Unerwartete eintritt – beispielsweise ein bewaffneter Konflikt ausbricht oder sich eine Naturkatastrophe ereignet. Sind alle anderen Wege aus dem Land versperrt oder zu unsicher, helfen deutsche Auslandsvertretungen bei der Ausreise. „Grundsätzlich gilt auch hier: Die entstehenden Kosten sind zurückzuzahlen“, betont die Sprecherin.
Eine Aufstellung aller deutschen Konsulate im Ausland finden Sie unter:
www.auswaertiges-amt.de