München. Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte unbedingt an die neue Jahresvignette denken: Wer mit alter Vignette in die Schweiz, nach Österreich oder Slowenien fährt, muss hohe Geldbußen zahlen. Hinzu kommt, dass die Mautgebühren in Österreich angehoben wurden.
Für Autourlauber hat das Jahr 2013 einige Neuigkeiten gebracht. Bei Nichtbeachtung drohen zum Teil böse Überraschungen. So sollten Autofahrer Richtung Schweiz, Österreich, Tschechien oder Slowenien an die fällige neue Jahresvignette denken. "Wer seit dem 1. Februar noch mit alter Vignette in diese Länder fährt, muss mit hohen Geldbußen rechnen", sagt ADAC-Sprecherin Regina Ammel. Die Jahresvignetten 2012 galten nur noch bis 31. Januar. "Autofahrern, die in Österreich auf der Autobahn oder mautpflichtigen Schnellstraße ohne beziehungsweise ohne richtig aufgeklebte Vignette unterwegs sind, droht im Extremfall eine Geldstrafe von bis zu 3000 Euro. Nur wer an Ort und Stelle eine Ersatzmaut von 120 Euro entrichtet, bleibt straffrei."
Vignetten kosten mehr
Die Österreicher haben die Mautgebühren angehoben. Die Pkw-Jahresvignette kostet jetzt 80,60 Euro (plus 2,80 Euro). Motorradfahrer müssen ebenfalls tiefer in die Tasche greifen und zahlen nun 32,10 Euro (plus 1,10 Euro). Auch die Fahrt auf tschechischen Autobahnen und Schnellstraßen wird 2013 teurer. Die Jahresvignette kostet hier jetzt 61 Euro (plus 50 Cent). Stabil bleibt hingegen der Preis in der Schweiz. Auto- und Motorradfahrer zahlen weiter 33 Euro für die Klebeplakette. Die Geldbuße von rund 160 Euro (200 Schweizer Franken) für Fahren ohne Erlaubnis ist im Vergleich zu Slowenien noch gering. Wer dort ohne gültige Pkw-Vignette (95 Euro) erwischt wird, muss laut ADAC bis zu 800 Euro Strafe zahlen. Auf italienischen Straßen wird zwar keine Vignette benötigt, aber zum 1. Januar wurden die Autobahngebühren um 4 bis 13 Prozent angehoben.
Regina Ammel vom ADAC erinnert daran, dass die Vignette nicht nur gekauft, sondern auch richtig angebracht werden muss. "Im Pkw muss sie an die Innenseite der Windschutzscheibe oder hinter den Rückspiegel geklebt werden. Bei Motorrädern ist sie sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrads anzubringen." Das Aufkleben an Koffer, Seitentaschen oder gar auf dem Motorradhelm sei nicht zulässig.
Alkoholtest in Frankreich
Für Verunsicherung unter deutschen Frankreichreisenden sorgt seit vergangenem Juli die Vorschrift, dass in sämtlichen Kraftfahrzeugen, also auch bei Motorrädern, ein Alkoholtest mitgeführt werden muss. Zugelassen sind sowohl Einwegtests auf chemischer Basis als auch elektronische Atemalkoholmessgeräte. Wer in Frankreich ohne Testgerät erwischt wird, bleibt nach Angaben des ADAC allerdings zunächst weiter von Geldbußen verschont. Die ab März 2013 geplanten Strafen wurden verschoben. Vor der Einführung der Bußgelder soll ein weiterer Expertenbericht zum Thema Alkohol am Steuer abgewartet werden. Davon hänge auch ab, teilt der ADAC mit, "ob die Neuregelung möglicherweise wieder eingestampft wird".
Die Mitführpflicht des Alkoholtests ist Teil eines Maßnahmepakets, mit dem Verkehrsopferzahlen reduziert werden sollen. Man verspricht sich eine präventive Wirkung. In Frankreich gibt es für Autofahrer außerdem eine praktische Neuerung: Werden sie von einer Radarfalle oder bei einem anderen Verkehrsverstoß ertappt, können sie ihren Strafbescheid gleich im Internet per Kreditkarte begleichen. Die Adresse lautet www.amendes.gouv.fr.
Weiter Grenzkontrollen nach Kroatien
In der Schweiz ist seit 2013 das neue Verkehrssicherheitsprogramm "Via sicura" in Kraft. Es sieht unter anderem verschärfte Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und waghalsigen Überholmanövern vor. Ab 2014 wird dann auch das Tagfahrlicht bei den Eidgenossen zur Pflicht.
Unklar ist hingegen noch, inwieweit der EU-Beitritt Kroatiens, der für den 1. Juli 2013 vorgesehen ist, Änderungen bringt. "Reiserechtlich ändert sich nur dahingehend etwas, dass dann auch die EU-Fluggastrechte für Kroatien gelten", sagt ADAC-Expertin Andrea Piechotta. Allerdings reisten die meisten Urlauber ja mit dem Auto nach Kroatien und müssten weiter durch die Grenzkontrolle. Piechotta unterstreicht: Mit dem EU-Beitritt sei der Beitritt zum Schengener Abkommen zum freien Personenverkehr nicht unmittelbar verbunden. (dapd)