Meldorf. Wer bei einem Wellness-Wochenende in einem Raucherzimmer untergebracht wird, kann von der Reise zurücktreten. Das entschied ein Amtsgericht bei einem Ehepaar: Sie brachen das teure Wellness-Wochenende ab und weigerten sich, dafür zu bezahlen. Zurecht.
Wer ein Wellness-Wochenende bucht, muss die Unterbringung in einem Raucherzimmer nicht hinnehmen. Er kann von der Reise sogar zurücktreten - es sei denn, es wurde im Vorfeld ein Raucherzimmer vereinbart. Über eine entsprechende Verfügung des Amtsgerichts Meldorf (Az.: 81 C 15/11) berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
In dem Fall hatte ein Ehepaar ein Wellness-Wochenende gebucht, aber ein Zimmer zugewiesen bekommen, in dem zuvor stark geraucht worden war. Abhilfe war vor Ort nicht zu schaffen, so dass die Reisenden nach Hause fuhren und nichts zahlten - zu Recht, wie das Gericht entschied. Das verrauchte Zimmer sei dem Zweck des Wochenendes zuwidergelaufen.
Schon der Preis von 349 Euro für ein Wochenende habe deutlich gemacht, dass hohe Erwartungen in das Angebot gesetzt wurden. Das Ehepaar sei nicht verpflichtet gewesen, eine Teilleistung in Anspruch zu nehmen, sondern durfte die Reise abbrechen, ohne etwas dafür zu bezahlen. (dpa)