Hamburg. Die Frankfurter Tabelle soll als Übersicht zur Berechnung von Preisminderungen bei Reisemängel dienen. In der Regel besteht bei einem Reisemangel Anspruch auf Entschädigung, allerdings gibt es bislang keine allgemeine Regelung darüber. Die Tabelle soll nun bei der Orientierung hilfreich sein.

Nicht immer ist im Urlaub alles so schön, wie erhofft oder im Katalog beschrieben. Liegt das an einem Reisemangel, besteht in der Regel ein Anspruch auf Entschädigung in Form einer Reisepreisminderung. Es gibt allerdings keine allgemeingültigen Regelungen, wie hoch diese ausfallen muss. Das gilt auch hinsichtlich der bekannten Frankfurter Tabelle, die vom Landgericht Frankfurt entwickelt wurde: "Diese Übersicht zur Berechnung von Reisepreisminderungen ist nur eine Orientierungshilfe und weder für die Reiseveranstalter noch die Gerichte bindend", betont Julia Rehberg, Juristin der Verbraucherzentrale Hamburg.

Keine Ableitung von Rechtsansprüchen

Für die Reklamation von Reisemängeln kann die Frankfurter Tabelle dennoch ein hilfreiches Instrument sein. Sie listet auf, wie viel Prozent vom Reisepreis jeweils als Minderung in Betracht kommen können. Da sich dieses vor allem nach der Intensität der Beeinträchtigung richtet, wird bei den möglichen Reisemängeln eine Spanne angegeben. "Die Tabelle kann dabei helfen, dem Reiseveranstalter gegenüber eine realistische Forderung zu formulieren", sagt die Verbraucherschützerin. Gleiches gelte auch für Gerichtsurteile zu ähnlich gelagerten Fällen, auf die sich Betroffene in ihrer Reklamation berufen können. Allerdings leiten sich daraus keine Rechtsansprüche ab: "Solche Urteile sind einzelfallabhängig und in der Regel nicht eins zu eins auf andere Fälle übertragbar." Betroffene müssen also in der Regel selbst vor Gericht ziehen, wenn der Veranstalter eine Entschädigung verweigert. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Urteile Grundsatzentscheidungen sind: "Die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich der Fluggastrechte sind zum Beispiel bindend", erläutert Rehberg. Es ging bei diesen darum festzustellen, wie die EU-Fluggastrechteverordnung auszulegen ist und so Rechtssicherheit zu schaffen.

Forderungshöhe einschätzen

Während bei den Fluggastrechten die Entschädigungszahlungen klar geregelt sind, muss der Forderungsbetrag bei anderen Reklamationen erst ermittelt werden. Dafür ist es unter anderem wichtig zu beachten, wie die Angaben in der Frankfurter Tabelle zu lesen sind. Die Bezugsgröße für die Berechnung der Minderung ist der Gesamtreisepreis inklusive der Kosten für die An- und Abreise. Die Minderung wird in der Regel jedoch nur anteilig für die Tage gewährt, in denen ein Mangel tatsächlich bestand. War also beispielsweise der Pool bei einer Reise von zwei Wochen Dauer an fünf Tagen nicht nutzbar, kann auch nur für diese Tage eine Minderung geltend gemacht werden. In der Frankfurter Tabelle finden sich bei manchen Reisemängeln relativ große Minderungsspannen, wie zum Beispiel 10 bis 40 Prozent bei Lärm in der Nacht. Gerichtsurteile können in diesem Zusammenhang bei der Einschätzung der Intensität der Beeinträchtigung im persönlichen Fall und der damit verbundenen Höhe des eventuellen Minderungsanspruchs helfen.

Vorbereitung stärkt Position

Wer sich bezüglich seiner Reklamation derart vorbereitet, kann seine Position gegenüber dem Veranstalter verbessern: "Es ist durchaus sinnvoll, sich in seinem Schreiben auf bereits bestehende Gerichtsurteile zu berufen und eine angemessene, nicht zu knapp kalkulierte Forderung zu stellen", sagt Rehberg. Man dürfe jedoch nicht vergessen, dass eine Reklamation nach dem Urlaub nur dann Erfolg hat, wenn die Mängel bereits vor Ort bei der Reiseleitung angezeigt worden sind. Bei der Suche nach bereits bestehenden Entscheidungen der Gerichte können die Tabellen einiger Reiserechtsexperten helfen, wie die Kemptener Tabelle für Pauschalreisen und die Wiesbadener Tabelle für die Fluggastrechte. Auch der ADAC stellt eine Tabelle zu reiserechtlichen Gerichtsurteilen zur Verfügung. (Frankfurter Tabelle: http://url.dapd.de/vOMMaE , Kemptener Tabelle: http://url.dapd.de/MkpXo3 , Wiesbadener Tabelle: http://www.wiesbadener-tabelle.de/ , ADAC: http://url.dapd.de/vShOJb ) (dapd)