Berlin. Noch sind Pauschalreisende vom Schlichtungsangebot ausgenommen, außerdem Reisende, deren Beförderungsvertrag von Unternehmen oder Behörden geschlossen wurde. Die Schlichtungsstelle für Flugreisende stößt deshalb nicht überall auf Zustimmung. Die Schlichtungsstellen sollen darüberhinaus verbraucherfreundlicher werden.

Die Pläne der Bundesregierung für eine Schlichtungsstelle für Fluggäste stoßen auf breite Kritik. Vertreter der Opposition und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) halten die neue Einrichtung für unzureichend. Der vzbv urteilte am Dienstag, der Gesetzentwurf werde in vielen Punkten eher den Interessen der Anbieter gerecht als denen der Verbraucher.

Das Papier, das der Nachrichtenagentur dapd vorliegt, sieht die Einrichtung einer Schlichtungsstelle vor, an die sich Flugpassagiere wenden können, die Probleme mit einer Reise hatten. Dabei kann es etwa um Verspätungen, Flugausfälle und Gepäckschäden gehen - bis zu einem Zahlungsanspruch von 5.000 Euro.

Erst an die Fluggesellschaft wenden - dann an die Schlichtungsstelle

Ein Kunde kann die Schlichtungsstelle erst um Hilfe bitten, wenn er mit einer Beschwerde direkt bei der Fluggesellschaft keinen Erfolg hatte. Die Schlichtungsstelle soll von den Unternehmen selbst auf freiwilliger Basis eingerichtet werden. Zudem soll es die Möglichkeit für eine behördliche Schlichtung geben, wenn ein Unternehmen bei der privatrechtlichen Einrichtung nicht dabei ist.

Ausgeschlossen von der Möglichkeit, die Schlichtungsstelle in Anspruch zu nehmen, sind Pauschalreisende, die sich an den Reiseveranstalter wenden müssen, und Reisende, deren Beförderungsvertrag von Unternehmen oder Behörden geschlossen wurde.

Die Kosten der Schlichtungsstelle für die Branche werden auf jährlich rund 1,2 Millionen Euro geschätzt. Für die behördliche Schlichtung rechnet das Bundesjustizministerium mit Kosten von 377.000 Euro, die aber vollständig über die Erhebung einer Schlichtungsgebühr finanziert werden sollen.

Zweifel an verbraucherfreundlichen Schlichtungssprüchen

Die Opposition zeigte sich unzufrieden. "Man darf bei der bisherigen Ausarbeitung zweifeln, ob es hier verbraucherfreundliche Schlichtungssprüche geben wird", sagte Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn den Dortmunder "Ruhr Nachrichten" (Dienstagausgabe). "Außerdem ist es ein Fehler, dass Geschäftsflüge und Pauschalreisen von der Schlichtung ausgenommen sind." SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber kritisierte, dass es keine einheitliche Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger geben solle. Diese war im schwarz-gelben Koalitionsvertrag vorgesehen.

Der Vorstand des vzbv, Gerd Billen, bezeichnete die Idee einer Schlichtungsstelle für den Flugverkehr als grundsätzlich sinnvoll. Problematisch sei aber, dass die Airlines freiwillig teilnehmen sollten. "Damit alle Verbraucher zu ihrem Recht kommen, muss die ganze Branche mitmachen", sagte Billen in Berlin. Zudem solle sich die neue Einrichtung nicht um alle denkbaren Schwierigkeiten kümmern. So seien etwa fehlerhafte Buchungen oder Stornogebühren nicht für die Schlichtung vorgesehen. Das müsse geändert werden. (dapd)