Essen. Auf die letzte Minute noch ein Schnäppchen für den Sommerurlaub ergattern: Mit Last-Minute-Reisen verbinden die meisten Verbraucher einen günstigen Urlaub, der kurzfristig gebucht werden kann. Allerdings ist Last-Minute nicht gleich Last-Minute und der Preis auch häufig nur günstiger, weil bestimmte Leistungen fehlen, wie eine Verbraucherschützerin verrät.

Die Angebote klingen verlockend und versprechen einen günstigen Urlaub. Last-Minute-Reisen werben mit echten Schnäppchenpreisen, man muss sich nur schnell entscheiden und kurzfristig starten.

Oberbegriff Last-Minute

"Mit dem Zusatz Last-Minute darf eine Reise nach der Rechtsprechung eigentlich nur dann versehen werden, wenn frühestens 14 Tage vor Reisebeginn gebucht werden kann und das Angebot günstiger ist als der reguläre Preis", erläutert Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

In der Realität nimmt man es nicht so genau, unter dem Oberbegriff Last-Minute sind häufig auch solche Reisen zu finden, die erst in einem oder zwei Monaten starten. Die meisten Urlauber dürfte das nicht stören, denn mit Last-Minute-Reisen werde vor allem eines verbunden: ein niedrigerer Preis.

Kurzfristige Angebote nicht immer günstiger

Doch ein kurzfristiges Angebot muss nicht automatisch ein Schnäppchen sein: "Ob ein Angebot tatsächlich günstiger als andere vergleichbare Reisen ist, lässt sich nur mit einigem Rechercheaufwand herausfinden", sagt Verbraucherschützerin Wagner. In manchen Fällen sei der Preis nur deshalb niedriger, weil bestimmte Leistungen oder Extras herausgenommen worden seien. Es könne auch sein, dass die Reise bei einem anderen Veranstalter ganz regulär weniger koste. Wagner empfiehlt daher, vor einer Buchung die enthaltenen Leistungen und die Preise der Reisen verschiedener Anbieter zu vergleichen.

Auf genaue Leistungsbeschreibung achten

Für einen Vergleich ist es wichtig, möglichst viele Informationen zu haben. Doch gerade bei Last-Minute-Angeboten ist das nicht immer gegeben, sagt Wagner: "Die Beschreibungen sind in manchen Fällen recht allgemein gehalten. An den Reiseschaltern am Flughafen gibt es zum Beispiel häufig erst mal nur Eckdaten wie Zielort und Hotelkategorie."

Die Expertin rät dazu, sich grundsätzlich das Angebot genau beschreiben und schriftlich bestätigen zu lassen. Zum einen könne es dann mit den eigenen Wünschen abgeglichen werden. Zum anderen werde die Leistungsbeschreibung, genauso wie die Angebotsbeschreibung im Katalog, Teil des Reisevertrags: „Je ausführlicher diese ist, desto besser kann bei einer eventuellen Reklamation beurteilt werden, ob versprochene Leistungen auch erbracht worden sind.“ Denn Last-Minute-Bucher haben die gleichen Rechte wie Urlauber mit einer langfristigen Buchung, betont die Expertin.

Bezahlung nicht ohne Sicherungsschein

Was die Bezahlung angehe, sollte man sich nicht hetzen lassen: "Wie bei allen anderen Pauschalreisen muss auch bei einer Last-Minute-Reise ein Sicherungsschein vorgelegt werden." Dieser diene als Nachweis einer bestehenden Versicherung gegen Veranstalterpleiten. Und nicht immer sei bei der Buchung klar ersichtlich, welcher Veranstalter hinter dem Angebot stehe, mahnt Wagner. Auch wenn Zeit und Reiseverkäufer noch so drängen: Die gebuchte Reise sollte nur bezahlt werden, wenn gleichzeitig der Sicherungsschein ausgehändigt werde. (dapd)