Frankfurt/Main. . Am Frankfurter Flughafen gilt ab Ende Oktober Nachtflugverbot. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Das Gericht gab damit Eilanträgen von Anwohnern statt. Lufthansa rechnet mit Verlusten.

Am größten deutschen Flughafen in Frankfurt am Main dürfen ab dem 21. Oktober vorerst nachts keine Flieger mehr starten und landen. Zwischen 23.00 Uhr abends und 05.00 Uhr morgens sind damit ursprünglich im Winterflugplan vorgesehen Flüge nicht zulässig, teilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag in Kassel mit. Flughafenbetreiber und Airlines rechnen mit erheblichen Behinderungen.

Eineinhalb Wochen, bevor der Flughafen an dem 21. Oktober seine neue Landebahn einweihen wird, gaben die Richter Eilanträgen von Anwohnern aus den angrenzenden Regionen Rüsselsheim und Offenbach statt, die sich schon seit mehreren Jahren für ein generelles Nachtflugverbot einsetzen. Ab dem Tag der Inbetriebnahme der neuen Landebahn soll ein neuer Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen gelten, der dem ab Ende Oktober in Kraft tretenden Winterflugplan 17 Flüge in der Nacht erlaubt. Diese Erlaubnis ist nun mit dem Gerichtsbeschluss vorerst hinfällig.

„Auswirkungen auf weltweit vernetzte Flugverbindungen“

Das Hessische Verwaltungsgericht hatte schon im Jahr 2009 geurteilt, dass die Pläne im neuen Planfeststellungsbeschluss „nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu vereinbaren“ seien und die hessische Landesregierung nachbessern müsse. Diese war dagegen in Revision gegangen. Für Ende dieses oder Anfang kommenden Jahres wird das endgültige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig erwartet. Bis dahin gelte die nun von den Kasseler Richtern im Eilverfahren getroffene Entscheidung, sagte eine Gerichtssprecherin.

Dass das Gericht kurzfristig die Nachtflüge verbiete, stelle für Unternehmen wie Passagiere „eine äußerst schwierige Situation dar“, teilte der Flughafenbetreiber Fraport mit. Das Verbot habe „Auswirkungen auf weltweit vernetzte Flugverbindungen“. Negative Auswirkungen befürchtet auch die Lufthansa. Ein Sprecher der größten europäischen Fluggesellschaft sagte, eine derart kurzfristige Aussetzung der Nachtflüge für die Winterperiode habe „erhebliche wirtschaftliche Schäden“ zur Folge und mache Aktionen zur Schadensminimierung praktisch unmöglich. „Dies ist ein bisher unvergleichliches Vorgehen!“, sagte der Sprecher. Die Lufthansa AG und ihr Tochterunternehmen Lufthansa Cargo hatten 2009 versucht, gerichtlich eine Erweiterung des Nachtflugbetriebs durchzusetzen, waren damit aber gescheitert.

Für Erleichterung sorgte das Urteil bei Flughafengegnern. „Es ist nur eine kleine Etappe, aber ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte Helmut Hahn, Sprecher des „Bündnisses der Bürgerinitiativen Kein Flughafenausbau Nachtflugverbot von 22 - 6 Uhr“ (BBI), der Nachrichtenagentur AFP. Er gehe davon aus, dass die Entscheidung der Kasseler Richter auch auf das bevorstehende Urteil in Leipzig „eine bestimmte Wirkung“ habe. (afp)