Hannover. Der Urlaub ist gebucht und bezahlt. Mit dem Partner in die Südsee, zum Wandern in die Berge, oder zum Skifahren in die Schweiz. Doch dann kommt die Trennung und die Paarreise wird hinfällig. Die rechtliche Lage in diesem Fall ist eindeutig.
Die Reise ist seit Monaten geplant, doch das gemeinsame Glück hat Risse bekommen. Das Paar trennt sich. Was geschieht nun mit dem gebuchten Urlaub? Rechtlich ist der Fall klar, sagt Paul Degott, auf Touristikrecht spezialisierter Anwalt in Hannover: Alle Rechte und Pflichten liegen bei dem Partner, auf dessen Name der Urlaub gebucht wurde.
Verreisen Paare oder ganze Familien, liegt in aller Regel eine sogenannte Mehrpersonenbuchung vor. "Der Anmelder schließt also mit dem Reiseveranstalter einen Vertrag für sich selber und weitere Personen", sagt Degott. "Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter" laute der Name für diese Art von Kontrakt, mit dem ein Urlauber die Vertretung für weitere Personen übernehme, beispielsweise für die Partnerin oder den Partner. Wer als Vertragspartner fungiere, sei daher angehalten, den gesamten Reisepreis zu bezahlen - auch wenn die Reise in der ursprünglich gebuchten Form gar nicht mehr zustande komme.
Individuelles Lebensrisiko
"Private Gründe sind hier kein Argument. Das ist individuelles Lebensrisiko, das man nicht auf den Reiseveranstalter übertragen kann", sagt der Reiserecht-Experte. Unerheblich sei auch, ob das Ex-Paar miteinander verheiratet war, denn das ändere an der grundsätzlichen Art des Vertrages nichts. Können sich Getrennte nicht einigen, fällt alles auf den Anmelder zurück - das gelte für die Kosten gleichermaßen wie für die Frage, was nun mit der Reise geschehen solle, sagt Paul Degott: "Gibt es einen neuen Partner oder eine neue Partnerin, kann man diesen zum Beispiel ohne große Probleme mitnehmen."
Meistens sei eine geringe Gebühr für eine Namensänderung in der Reisebestätigung zu entrichten. Ebenso könne man einen guten Freund oder eine Freundin mitnehmen oder die Reise alleine antreten. "Möglich ist auch, die Reise zu kündigen. Da fallen natürlich Stornogebühren an."
Aus einem Doppelzimmer zwei Einzelzimmer machen
Eine elegante Lösung kann es sein, gemeinsam getrennt zu verreisen - sofern ein Ex-Paar es in derselben Hotelanlage aushält oder in derselben Stadt. Oft habe ein Reiseveranstalter vor Ort noch andere Unterkunftsmöglichkeiten, so dass man eine Umbuchung von einem Doppelzimmer auf zwei Einzelzimmer durchaus erwägen könne. "Wenn man das will, sollte man den Veranstalter fragen, ob eine entsprechende Vertragsänderung möglich ist", rät Degott. Diese koste dann natürlich einen entsprechenden Aufpreis - sei genau deswegen aber oft ohne Probleme möglich. "Der Veranstalter wird sich in aller Regel nicht dagegen wehren, weil er ja dann selbst mehr verdient." (dapd)