Brüssel. Die EU-Kommission hat sich jetzt auf verbindliche Regeln für die umstrittenen “Nacktscanner“ geeinigt. So dürfen Passagiere einer Durchleuchtung bis auf die Haut wiedersprechen. Ferner hat die Kommission versichert, dass von den Geräten keine Gesundheitsgefahr ausgehe, da anders als in den USA auf Röntgenstrahlung verzichtet werde.
Die EU-Kommission hat am Montag Regeln für den Einsatz so genannter Körperscanner an Flughäfen in der Europäischen Union festgelegt. Demnach ist es untersagt, von den Geräten angefertigte Aufnahmen zu speichern, aufzubewahren, zu kopieren oder zu drucken. Das Sicherheitspersonal, das die Aufnahmen analysiert, muss sich außerdem in einem abgetrennten Raum befinden und darf keinen direkten Kontakt zu den Gescannten haben.
Zudem haben Passagiere das Recht, eine Durchleuchtung bis auf die Haut durch Körperscanner abzulehnen und stattdessen alternative Kontrollmethoden zu verlangen. Die Kommission versicherte, dass von den in "Sicherheitsscanner" umbenannten Geräten keine Gefahr für Leib oder Leben ausgehen dürfe. Sie entsprach damit einer Forderung des Europaparlaments von Anfang Juli, die vor allem in den USA übliche Verwendung von Röntgenstrahlen wegen ihrer möglicherweise krebserregenden Wirkung zu untersagen.
Die Europaabgeordneten hatten zugleich an die Regierungen der EU-Staaten appelliert, sich vor Ende April 2013 mit der entsprechenden Technologie auszurüsten. Zu diesem Zeitpunkt könnte das Verbot zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Flug-Handgepäck aufgehoben werden. Mit den Scannern sollen mögliche Sprengsätze oder andere gefährliche Gegenstände entdeckt und Anschläge auf Flugzeuge verhindert werden können. Derzeit ist es jedem EU-Staat selbst überlassen, ob er die umstrittenen Geräte einsetzt oder nicht. (afp)