Brüssel. Für EU-Bürger sind viele Grenzen gefallen. Sie können in anderen Ländern Europas leben und arbeiten, teilweise sogar wählen. Das garantiert ihnen der Grundsatz der Freizügigkeit. Für schwule und lesbische Paare indes gilt dieses europäische Recht nur eingeschränkt.
Wenn sie ins Ausland ziehen, dort Urlaub machen oder durchreisen, setzen sie möglicherweise aufs Spiel, was daheim selbstverständlich sein kann – zum Beispiel das Recht, ihren verunglückten Partner im Krankenhaus zu besuchen oder sich um das gemeinsame Kind zu kümmern, wenn dem anderen etwas zustößt. Das muss sich ändern, fordern europäische Politiker und Interessenverbände.
Spanien, Schweden Belgien und die Niederlande lassen homosexuelle Paare heiraten und räumen ihnen damit alle Rechte und Pflichten heterosexueller Ehepartner ein. Die meisten europäischen Länder, darunter Deutschland, kennen eine Form von rechtlicher Partnerschaft – hierbei gehen beide rechtliche Verpflichtungen ein, allerdings weniger weitreichend als bei einer Ehe. Im Baltikum, einigen Mittelmeerländern und in Osteuropa gibt es keine rechtliche Form für das gemeinsame Leben.
Familienpolitik ist Sache der nationalen Regierungen
Familienpolitik ist in Europa Sache der nationalen Regierungen. Jedes Land kann selbst entscheiden, ob homosexuelle Paare dort heiraten und Kinder adoptieren dürfen, ob sie eine Lebenspartnerschaft schließen können oder ob ihre Beziehung vor dem Gesetz gar nicht existiert.
Dieser rechtliche Flickenteppich verhindert, dass Schwule und Lesben wie andere EU-Bürger ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union wahrnehmen können, bemängeln Kritiker wie Ulrike Lunacek, die für die österreichischen Grünen im Europaparlament sitzt. Sie ist Co-Vorsitzende einer knapp 120 Mitglieder starken Gruppe von Europaabgeordneten, die sich für die Belange von Schwulen, Lesben und Menschen einsetzen, die sich nicht eindeutig einem Geschlecht zuordnen wollen.
Rechtliche Regeln anderer Staaten anerkennen
Die Gruppe macht sich ebenso wie homosexuelle Interessenvertretungen dafür stark, dass EU-Länder die rechtlichen Regelungen anderer EU-Staaten bei sich anerkennen. Wer nach liberalem spanischem Recht verheiratet ist, gälte dann auch in Polen oder Deutschland als Ehepaar. „Es ist keine Freizügigkeit, wenn jemand den Partner oder das Kind verliert“, sagt ein Mitarbeiter des EU-Parlaments.
In Deutschland beispielsweise können Homosexuelle nur eine abgespeckte Form der Ehe eingehen, die Lebenspartnerschaft. Auch wer bei sich daheim als Ehepaar anerkannt ist, gilt vor dem deutschen Gesetz allenfalls als Lebenspartner, erklärt Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland. Damit sei die Situation in Deutschland im Vergleich zu einigen osteuropäischen Ländern allerdings gar nicht so schlecht.
Sprachtests für Lebenspartner
Ärger hat die Bundesrepublik trotzdem: Die EU-Kommission mahnte im Sommer an, Deutschland verstoße gegen das EU-Gesetz zur Freizügigkeit. Lebenspartner von Lesben- oder Schwulen nämlich müssen ihre Sprachkenntnisse nachweisen, bevor sie aus einem anderen europäischen Land nach Deutschland ziehen. Ehepartner sind von den Sprachtests ausgenommen.
Da es in Deutschland keine Ehe für Homosexuelle gibt, macht diese Regelung sie weniger mobil als andere EU-Bürger. Diese Einschränkung könnte also demnächst wegfallen. Auch die europaweite gegenseitige Anerkennung der rechtlichen Regelungen in anderen Ländern wird in den nächsten fünf bis sieben Jahren kommen, schätzt ein europäischer Homosexuellenverband.