Brüssel. . Handygespräche können schon in Grenznähe teuer werden. Während Staatsgrenzen exakt seien, seien die Übergänge zwischen verschiedenen Netzgebieten fließend. So könne es vorkommen, dass man während eines Telefonats unbemerkt ins Auslands-Netz wechsle.

Wer am Urlaubsort den Kontakt zu Freunden und Familie zuhause halten will, sollte die Kosten im Blick haben. Zwar gibt es einen EU-Tarif, der Obergrenzen fürs Internet-Surfen und Telefonieren im Ausland („Roaming“) festlegt – der sei jedoch nicht automatisch voreingestellt, warnen Verbraucherschützer. Auch im Inland drohen Kostenfallen, wenn Handy oder Laptop in Grenznähe ungewollt ins Netz eines ausländischen Anbieters wechseln.

Bereits bei der Anreise ist also Vorsicht geboten. Wer kurz vor dem Grenzübertritt noch einmal zum gewohnten Inlandstarif telefonieren möchte, muss damit rechnen, dass es dennoch teurer wird. „Während geographische Grenzen exakt sind, sind die Übergänge zwischen verschiedenen Netzgebieten fließend“, sagt John Phelan vom europäischen Verbraucher-Dachverband BEUC. So könne es vorkommen, dass man während eines laufenden Telefon-Gesprächs unbemerkt ins Netz eines Anbieters aus dem Ausland wechsle. Auch der deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband ist das Problem bekannt, das übrigens auch beim mobilen Surfen im Internet auftreten kann. Der Telekomanbieter T-Mobile weist in einer Tarifübersicht in einer Fußnote ebenfalls darauf hin – und kündigt an, in diesem Fall die Preise des Nachbarlandes abzurechnen.

Rechnung über 6000 Euro

Zu welchen Kostenexplosionen „unfreiwilliges Roaming“ führen kann, zeigt ein Fall, den das Landgericht Kleve Mitte Juni entschied (Aktenzeichen 2 O 9/11). Ein Mann bekam für einen einzigen Sommermonat im Jahr 2009 eine Rechnung von knapp 6000 Euro zugestellt. Der Kunde verweigerte die Zahlung – und bekam im Urteil weitgehend recht.

Da der Kunde einen Pauschaltarif für 25 Euro je Monat mit unbegrenzter Gesprächsdauer innerhalb Deutschlands abgeschlossen hatte, habe er nicht mit solch saftigen Kosten rechnen können. Selbst wenn er sich im Ausland aufgehalten haben sollte, wäre es Pflicht des Telefonanbieters gewesen, ihn auf die möglichen Zusatzkosten hinzuweisen. Der Mann muss die Zusatzkosten nicht zahlen.

Kostenfalle Internet

Wer beim Blick in die Rechnung feststellt, dass ein Inlandsgespräch zum Auslandstarif abgerechnet wurde, sollte sich zuerst an seinen Telefonanbieter wenden, empfiehlt ein Sprecher von EU-Digitalkommissarin Neelie Kroes. „Das Unternehmen kann anhand der Sendemasten nachvollziehen, ob man zum Zeitpunkt des Gesprächs im In- oder Ausland war.“ Wenn der Anbieter sich weigert, die Kosten zu erstatten, solle man sich bei der staatlichen Aufsicht beschweren. In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur.

Ungewolltes Roaming ist nicht die einzige Kostenfalle, in die Urlauber tappen können. Wer ein internetfähiges Handy mitnimmt, zahle möglicherweise auch für die Datenübertragung, wenn er gar nicht durchs Netz surfe, warnt Lina Ehrig von der Verbraucherzentrale Bundesverband. „Manche Programme aktualisieren sich regelmäßig von alleine“, sagt sie. „Auch E-Mail-Programme, die regelmäßig neue Post abrufen, verursachen Kosten für die Datenübertragung.“ Wer das verhindern will, muss sich in die Einstellungen seines Geräts vertiefen – oder es gleich zuhause lassen.

Hinweis-Pflicht des Anbieters

Wer dabei auf die EU-weit festgelegten Kosten-Obergrenzen beim Roaming hofft, kann sich ebenfalls täuschen. Diesem Euro-Tarif zufolge darf ein abgehendes Gespräch im europäischen Ausland höchstens 35 Cent pro Minute kosten, ein eingehender Anruf 11 Cent, der SMS-Versand 11 Cent und der SMS-Empfang im Ausland ist kostenlos – hinzu kommt jeweils die Mehrwertsteuer. „Für Normalverbraucher, die im Ausland nicht viel telefonieren, ist das okay und günstig“, sagt Ehrig. Jeder Mobilfunkanbieter müsse diesen oder einen günstigeren Tarif im Sortiment haben und den Wechsel innerhalb eines Tages ermöglichen. Aber nicht jeder Anbieter habe diesen Tarif automatisch voreingestellt. Zudem heiße der Euro-Tarif meistens anders, zu erkennen sei er nur an den Preisen.

Wer den Laptop mit an den Strand nimmt, bleibt vor unangenehmen Überraschungen weitgehend gefeit: Wenn die im laufenden Monat angesammelten Kosten sich einer Summe von 50 Euro nähern, muss der Anbieter seinen Kunden darauf hinweisen. Wenn dieser nicht ausdrücklich bestätigt, dass er weitersurfen will, muss der Anbieter das mobile Internet für den Rest den Monats automatisch sperren, sobald Kosten von 50 Euro erreicht sind.