München. . Autofahrer, die im Ausland über die Stränge schlagen, können sich in der Heimat nicht mehr zurücklehnen. Zieht das Vergehen außerhalb Deutschlands eine Strafe von mehr als 70 Euro nach sich, kommt das Bundesamts für Justiz ins Spiel.

Wenn deutsche Autofahrer im Ausland gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben, können die dortigen Behörden seit Herbst 2010 das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn um Vollstreckungshilfe ersuchen. Das gilt für Vergehen, gegen die eine Geldsanktion von mindestens 70 Euro nach dem 27. Oktober 2010 verhängt wurde.

"Selbst wenn die Umsetzung des Gesetzes nur langsam anläuft, die Zeiten, in denen man sich beruhigt zurücklehnen konnte, wenn man nach dem Regelverstoß im Ausland wieder zu Hause war, sind definitiv vorbei", sagt Philip Puls vom TÜV Süd in München. Autofahrer könnten nicht mehr damit rechnen, dass sie ausländische Bescheide nicht erreichen.

Der TÜV-Fachmann empfiehlt, sich vor der Fahrt ins Ausland auf jeden Fall mit den dortigen Gesetzen vertraut zu machen. Informationen dazu finden sich beispielsweise auf den Web-Seiten von Autoclubs. Dabei könnten sich Auslandsreisende auch einen Überblick über die Höhe der Bußgelder verschaffen, denn die würden in voller Höhe vollstreckt, sagt Puls. Die Festlegung der Geldsanktionshöhe durch das Ausland werde grundsätzlich in Deutschland akzeptiert, auch wenn die Buße sehr viel empfindlicher ausfalle als hierzulande üblich.

Hohe Bußgelder für Raser im Ausland

In Frankreich müssen laut der Arag-Rechtsschutzversicherung Raser mit 1500 Euro Bußgeld rechnen, wenn die Tachonadel mehr als 50 Kilometer pro Stunde über dem Limit pendelt. In Österreich kann ein solches Vergehen sogar mit 2180 Euro zu Buche schlagen.

Überhaupt keinen Spaß verstehen die meisten Länder bei Alkohol am Steuer. "In Dänemark wird schon bei der ersten Alkoholfahrt ein Monatsgehalt fällig. In Italien hört der Spaß bei 1,5 Promille endgültig auf; hier kann sogar das Auto enteignet und zwangsversteigert werden", sagt ADAC-Mitarbeiter Maximilian Maurer.

Bei Nässe Fuß vom Gas in Frankreich

Auch Maurer empfiehlt, sich vor Fahrtbeginn zu informieren, welche Besonderheiten die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes parat halten. Auf Frankreichs Straßen und Autobahn gilt beispielsweise bei Nässe: Fuß vom Gas und Licht an. Das Landstraßenlimit von 90 Stundenkilometer sinkt auf 80. Auf Autobahnen gilt dann Tempo 110.

In eine böse Bußgeldfalle kann man auch in Griechenland tappen. "Rauchen im Auto ist dort verboten, sofern Kinder unter zwölf Jahren mit an Bord sind, und kostet bis zu 1500 Euro und zwar unabhängig davon, wer im Fahrzeug raucht", sagt Maurer. (dapd)