Duisburg/EN-Kreis. . Sieben Autos hatte die Staatsanwaltschaft vor Jobcentern in Duisburg beschlagnahmt. Keiner der Betrugs-Verdächtigen bekommt sein Auto zurück.

Bundesweit hatte die Aktion der Staatsanwaltschaft Duisburg und der Polizei für Aufsehen gesorgt: Vor zwei Jobcentern in Homberg und Stadtmitte hatten sich die Beamten postiert und Sozialhilfe-Empfänger, die mit dicken Autos vorfuhren, gezielt herausgefischt und überprüft. Sieben Autos wurden am Ende zur Beweissicherung beschlagnahmt, darunter auch ein Mercedes CLS 320 mit EN-Kennzeichen, der mutmaßlich einem Mann aus Gevelsberg gehört.

Inzwischen ist für sechs Autos klar: Sie bleiben in der Obhut der Staatsanwaltschaft. Denn die Fahrzeuge wurden in keinem Fall „zutreffend aufgeführt“, sagt Stefan Müller, Staatsanwalt und Pressesprecher. Am einfachsten lag der Fall bei einem Mann, dessen Kennzeichen die eigenen Initialen und das Geburtsdatum trug.

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Von Bernd Richter, Gordon Wüllner und Jürgen Augstein-Peschel

Er habe zwar behauptet, dass es sich nicht um seinen Wagen handelt, er war aber doch auf ihn zugelassen, berichtet Müller. Jetzt müsse geprüft werden, seit wann er Leistungen bezieht, wie hoch sein Vermögen insgesamt ist und wie sein Leistungsbezug gewesen wäre, wenn er seine finanziellen Verhältnisse richtig angegeben hätte.

Gericht ermittelt den entstandenen Schaden

Auch in den anderen Fällen werde jetzt der genaue fiskalische Schaden ermittelt. Der sei abhängig davon, welche Art von Leistung die Betroffenen bekamen, etwa Wohngeld, aufstockende Leistungen oder AlGII. Außerdem würden die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen beleuchtet. Schließlich werde der Wert der Autos ermittelt, um die Höhe des Betrugs festzustellen sowie den möglichen Erlös, wenn der Wagen verkauft wird.

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Denkbar seien am Ende viele Varianten. Etwa dass ein Mercedes alt und nichts mehr wert ist und der Betroffene alles richtig angegeben hat. Bei einem AMG mit 400 PS stelle sich aber schon die Frage, von welchem Geld Steuern und Versicherungen bezahlt wurden, so Müller. Wer falsche Angaben macht und dadurch das Jobcenter betrügt, dem droht eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten, betont der Staatsanwalt.

„„Die meisten Leistungsbezieher verhalten sich rechtskonform““

Werner Rous, Geschäftsführer des Jobcenters Duisburg

Dem Jobcenter liegen die Namen der Beschuldigten noch nicht vor. Geschäftsführer Werner Rous erklärt, dass die Bezüge deshalb bei allen Betroffenen weiterlaufen würden, bis das Gericht informiert. Als verwertbares Vermögen gilt ein Auto schon ab 7500 Euro. Das müsste bei Leistungsbezug verkauft und der Erlös für den Lebensunterhalt verbraucht werden, betont Rous. Insgesamt begrüßt er „alles was hilft, Schaden vom Steuerzahler abzuwenden, ausdrücklich“.

Interesse an der Aktion von Jobcentern aus ganz Deutschland

Er warne davor, den Leistungsmissbrauch als riesig darzustellen. Der „größte Teil unserer Leistungsbezieher verhält sich rechtskonform“, betont Rous. Der kleinere Teil schade allen anderen. Das Jobcenter selbst bekomme manchmal anonyme Hinweise auf mögliche Betrügereien, manchmal würden auch Mitarbeiter Ungereimtheiten bemerken und überprüfen lassen.

Aus den Jobcentern in Deutschland habe es Nachfragen gegeben, erzählt Rous. „Es gibt ein Lernen von anderen. Die Aktion war ja in allen Medien.“ Er betont aber, dass die Initiative von der neuen Vor-Ort-Staatsanwaltschaft im Duisburger Norden ausging, die das Vorgehen im Rahmen ihrer Aktivitäten gegen Clan-Kriminalität initiiert hatte.