EN-Kreis/Duisburg. Auto beschlagnahmt, der Staatsanwalt ermittelt: Ein Gevelsberger flog mit seinem Mercedes bei den Kontrollen vor dem Jobcenter in Duisburg auf.

Der Fall des Mercedes-Fahrers, der laut Bild-Zeitung seit zehn Jahren „Stütze“ kassiert und dessen CLS 320 bei einer Kontrolle vor dem Jobcenter in Duisburg von der Polizei sichergestellt worden ist, weist Verbindungen in den EN-Kreis auf.

„Nach jetzigem Stand der Ermittlungen gehen wir davon aus, das der Mann im Ennepe-Ruhr-Kreis Sozialleistungen bezogen hat“, spricht Oberstaatsanwalt Stefan Müller von einem „Beifang“ der Aktion. Insgesamt wurden sieben Autos sichergestellt, darunter ein Edel-BMW. Der Mann mit dem CLS habe seinen Wohnsitz in Gevelsberg, sei 32 oder 33 Jahre alt.

Mercedes fällt Polizeibeamten vor Jobcenter auf

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Polizisten war das luxuriöse Auto vor einem örtlichen Jobcenter in Duisburg aufgefallen. Sie hatten sich gewundert, warum ein Mensch, der solch ein Fahrzeug besitzt, staatliche Leistungen in Anspruch nehmen kann. Der Mercedes CLS 320 soll nicht nur auf den Mann zugelassen, sondern seine Initialien und sein Geburtsdatum auch auf dem Nummernschild zu finden sein.

Anfangs soll der Mann zugegeben haben, dass es sein Auto sei, später aber laut Bild behauptet haben, es gehöre seiner Mutter.

Bei einem Verdacht gibt es Einzelfallprüfungen

Stellt da Jobcenter des EN-Kreises einen (Sozialleistungs-) Betrug fest, fordert es die Leistungen zurück und stellt Strafanzeige – pro Jahr einige Dutzend. Besteht der Verdacht, gibt es Einzelfallprüfungen.

Dazu zählen etwa Anfragen beim Straßenverkehrsamt, Kontenprüfungen, Hausbesuche und der Sozialversicherungsabgleich mit anderen Behörden.

Der Anfangsverdacht des Betruges steht im Raum. „Alle uns vorliegende Angaben stammen von der betreffenden Person selbst, sie müssen jetzt überprüft werden“, so Oberstaatsanwalt Müller. Dass der Mercedes-Fahrer arbeitslos sei oder über eventuelle Vorstrafen verfüge, wie Bild berichtet, darüber lägen noch keine Erkenntnisse vor.

Kreisverwaltung prüft Betrugsverdacht

Die Kreisverwaltung hat am Montag (10.9.) bestätigt, dass die betreffende Person Leistungen des EN-Jobcenters bezogen hat. Wie lange, ließ Leiter Heiner Dürwald offen. Nun recherchiere auch seine Behörde einen Betrugsverdacht und prüfe mögliche Rückforderungen. Wobei ein Fahrzeug nicht prinzipiell verboten ist. Hartz-IV-Bezieher dürfen ein Auto fahren, das nicht mehr als 7500 Euro kostet.

Wenn es teurer ist, wird dies auf das sogenannte Schonvermögen angerechnet. Jeder Leistungsempfänger darf 150 Euro Schonvermögen pro Lebensjahr behalten.

Der Wert des Mercedes, den der Gevelsberger offenbar fuhr, wird auf 14 000 Euro geschätzt. Es besteht der Verdacht, dass er das einst luxuriöse Auto, das seit zehn Jahren nicht mehr gebaut wird, gar nicht angegeben hat, wie es Hartz-IV-Bezieher eigentlich tun müssen. Jobcenterchef Dürwald warnt gleichzeitig davor, nun alle 19 000 erwerbsfähigen Leistungsempfänger im Kreis wegen einiger Dutzend Fälle von Sozialbetrug im Jahr unter Generalverdacht zu stellen.