Duisburg. Mit Kontrollen vor Jobcentern in Duisburg soll gegen kriminelle Clans und insgesamt gegen Sozialbetrug gekämpft werden. Wiederholung möglich.

Die Duisburger Behörden gehen offenbar in abgestimmten Aktionen gezielt und konsequenter gegen Sozialmissbrauch und Abzocke bei staatlichen Leistungen vor. Jüngstes Beispiel: Der überraschende „Auto-Check“ von Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag vor den Jobcentern.

Jeder der sein Geld mit ehrlicher Arbeit verdient und von dicken Karren nur träumen kann, ist bei der Vorstellung auf dem Baum: Dass Menschen Sozialhilfe kassieren und trotzdem Luxuslimousinen fahren. Die naheliegende Vermutung: lukrative „Nebenjobs“ und verheimlichte volle Brieftaschen. Dagegen sind Polizei und Staatsanwaltschaft wie berichtet erstmals gemeinsam vorgegangen - sie kassierten vor zwei Jobcentern gleich sieben hochwertige Autos.

Staatsanwälte waren jeweils vor Ort und haben die Autos als Beweismittel sichergestellt. Ermittelt wird jetzt, wie die Besitzverhältnisse sind und welche Bezüge vom Jobcenter kommen.

Das Jobcenter war nach eigenen Angaben nicht in die Aktion einbezogen. Man sammele auch keine Verdachtsmomente wegen Missbrauchs, betont Pressesprecherin Katrin Hugenberg. Das Jobcenter in Duisburg betreut 77 675 Personen (darunter auch Kinder), sie alle beziehen Arbeitslosengeld II.

Kontrollaktion dient auch dem Kampf gegen Clankriminalität

Kontrolliert wurde in den Jobcentern in Stadtmitte und Homberg, letztere ist seit einigen Monaten zentrale Anlaufstelle für alle rumänischen und bulgarischen Staatsbürger. Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass das Vorgehen gegen Clankriminalität in Duisburg mit ein Beweggrund für die Aktion gewesen sei. Die Kontrollaktion sei eine der Ideen, die seit der Einführung von Projekt-Staatsanwälten vor Ort im Duisburger Norden geboren wurden.

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Die Aktion sei aber „gänzlich unbeeinflusst“ von der aktuellen politischen Diskussion gewesen, beteuert Stefan Müller, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft. Sie passt indes zu der Debatte, die Oberbürgermeister Sören Link kürzlich bundesweit angezettelt hatte, als er über Fälle von Kindergeldbetrug von Zuwanderern klagte. Er hatte die Zusammenarbeit von Behörden gefordert, um gemeinsam gegen Sozialmissbrauch vorzugehen.

Darf man mit dem Porsche zum Jobcenter fahren? Ja - unter einer Bedingung:

Stefan Müller erklärt, dass man sowohl als Halter als auch als Nutzer eines 100.000-Euro-Autos bei Sozialhilfebezug Betrug begeht. Ist man Halter, müsste man das Auto verkaufen, denn das Vermögen wird angerechnet. Ist man dauerhafter Nutzer, handelt es sich um eine Scheinhalterschaft, auch die ist ein steuerwerter Vorteil und damit Betrug.

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© Polizei Duisburg

Es gibt nur einen Fall, in dem man rechtmäßig mit einem teuren Auto vor dem Jobcenter vorfahren darf: während des Bezugs von Arbeitslosengeld I: Der Arbeitnehmer hat zuvor in die Arbeitslosen-Versicherung eingezahlt und erhält bei Arbeitslosigkeit ein Jahr lang Geld aus diesem Topf. Er darf sein Vermögen behalten und auch nutzen, betont Stefan Müller.

"Sozialhilfe ist kein Almosen"

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt auf seiner Webseite, dass Sozialhilfe kein Almosen sei, sondern "eine gesetzlich verankerte Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein. Sozialhilfe soll nicht nur Armut verhindern, sondern dem Empfänger eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen ent­spricht."

Der Besitz eines Luxusautos gehört nicht dazu. Es ließe sich mit den normalen Regelsätzen auch nicht finanzieren. Ein Erwachsener bekommt 416 Euro, lebt noch ein Partner bei ihm, sind es 374 Euro. Hinzu kommen Miet- und Heizkosten.