Köln. Der ICE-Unfall in Köln hat für die Bahn keine rechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Der Bahn sei keine Schuld für den Achsbruch nachzuweisen. Vor einem Jahr war ein ICE im Kölner Hauptbahnhof entgleist. Die Fahrgäste entgingen nur knapp einer Katastrophe.

Ein Jahr nach der Entgleisung eines ICE im Kölner Hauptbahnhof hat die Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Gefährdung des Bahnverkehrs eingestellt. Ein grob fahrlässiges Verhalten von Bahnmitarbeitern sei nicht festzustellen, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit.

Ursache für das Entgleisen des ICE-518 sei der Bruch einer Antriebswelle gewesen, sagte ein Justizsprecher. Dieser Bruch sei auf Produktionsfehler bei der Herstellung der Achse zurückzuführen. Für die Verantwortlichen der Bahn seien diese Mängel aber nicht erkennbar gewesen - auch nicht bei den routinemäßigen Ultraschallmessungen.

Auch keine Fehler durch Zugpersonal

Da es zuvor im Betrieb der ICE-3-Baureihe auch keine vergleichbaren Vorfälle und auch keine Hinweise auf Materialfehler gegeben habe, sei den Verantwortlichen der Bahn kein strafrechtlicher Vorwurf zu machen, betonte der Justizsprecher. Auch die Feststellungen zu dem Verhalten des Zugpersonals böten keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Fehlverhalten.

Bei dem Unfall war niemand verletzt worden. Doch führte die Entdeckung des Materialfehlers dazu, dass zahlreiche ICE zu Kontrollen aus dem Verkehr gezogen werden mussten, was über Monate hinweg den Verkehr auf den Schnellstrecken der Bahn behindert hatte. (ap)