Essen. . Die Oberbürgermeister der Ruhrgebietsstädte verdienen oft hohe fünf- oder gar sechsstellige Beträge im Jahr mit Aufsichtsratsmandaten. Doch sie dürfen nicht alles, was sie verdienen, auch behalten. Welche Einkünfte sie abführen müssen, ist allerdings strittig.
6500 Euro im Jahr für ein paar Sitzungen, das schien Herbert Napp (CDU) zu verlockend, um nicht dafür zu kämpfen. Als Bürgermeister von Neuss saß Napp jahrelang im Regionalbeirat der RWE Energy Power. Sein Problem: Das Geld vom Energieversorger muss er nach geltendem Recht an seine Stadt abführen. Napp klagte und verlor vor dem Bundesverwaltungsgericht. Napp hat Nebeneinnahmen als Bürgermeister an die Kommune abzuführen. Umstritten ist nun, ob das Urteil auf alle Gremien anzuwenden ist, in denen deutsche Bürgermeister sitzen.
Oberbürgermeister verdienen oft hohe fünf- oder gar sechsstellige Beträge im Jahr mit Aufsichtsratsmandaten. Dortmunds OB Ullrich Sierau bekommt in 13 Aufsichts- und Beiräten zusätzliches Geld für seine Arbeit, Essens OB Reinhard Paß in neun, seine Bochumer Kollegin Ottilie Scholz (alle SPD) in sechs. Den Aufsichtsräten von RWE, Gelsenwasser oder Steag gehören sie aber nur an, weil sie Oberbürgermeister sind, nicht weil sie besonders qualifiziert wären. Deshalb müssen sie ihre Einkünfte abführen. 6000 Euro dürfen sie behalten -- und das Geld, das sie von den Sparkassen bekommen. Ob die Ausnahmen rechtens sind, ist umstritten.
Geld von den Sparkassen bekommen alle Bürgermeister größerer Städte
„Die Arbeit bei der Sparkasse ist eindeutig Teil des Haupt-Jobs als Bürgermeister, deshalb müssen die Einkünfte laut Bundesverwaltungsgericht auch abgeführt werden”, sagt Reiner Priggen, Fraktionschef der Grünen im Landtag. Im Urteil steht: Alles Geld müsse abgeführt werden, wenn an den zahlenden Unternehmen die „Gemeinde beteiligt ist und dessen Leistungen zudem im Zusammenhang mit der gemeindlichen Aufgabe der Daseinsvorsorge stehen”.
Priggen zufolge trifft dies auf Sparkassen besonders zu, weil die Bürgermeister auf Grundlage des Sparkassengesetzes in den Beirat geschickt werden, sie also überhaupt nicht qualifiziert sein müssen. Geld von den Sparkassen bekommen alle Bürgermeister größerer Städte. Bochums OB Ottilie Scholz kassierte 2011 6900 Euro, ihr Essener Kollege Reinhard Paß 15 600 Euro.
"Erhebliches Maß an Unsicherheit"
Das Innenministerium unter Ralf Jäger (SPD) verweist auf seinen Erlass vom 9. März. Dort interpretiert der zuständige Beamte das Sparkassengesetz so, dass die Bürgermeister die Vergütung behalten dürfen. Es bestehe jedoch „ein erhebliches Maß an Unsicherheit”.
Ob das Napp-Urteil auf alle Gremien angewendet wird, soll seit Monaten von der Innenministerkonferenz der Länder diskutiert werden. Wird es aber nicht.