St. Augustin. Eine 16 Jahre alte Schülerin hat vor dem Bonner Landgericht zugegeben, dass sie an ihrem Gymnasium in St. Augustin eine Amoktat verüben wollte. Sie hatte geplant, zunächst einen Lehrer niederzustechen und dann Molotow-Cocktails in Klassenräume zu werfen.

Zum Auftakt des Prozesses um den vereitelten Amoklauf von Sankt Augustin hat die angeklagte Schülerin die Vorwürfe eingeräumt. Als Motiv nannte die 16-Jährige am Dienstag vor dem Landgericht Bonn Probleme im schulischen und häuslichen Umfeld, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. An dem nicht öffentlichen Verfahren nahm als Nebenklägerin eine Mitschülerin teil, die von der 16-Jährigen schwer verletzt worden war.

Die Angeklagte habe zum Prozessbeginn vor der Strafkammer selbst zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Stellung genommen, sagte der Gerichtssprecher. Die Anklage legt dem derzeit in der Jugendpsychiatrie untergebrachten Mädchen Mordversuch, gefährliche Körperverletzung und Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion zur Last, außerdem Verstöße gegen das Waffengesetz.

Die 16-Jährige war laut Klageschrift am Morgen des 11. Mai mit Molotowcocktails, einer Schreckschusswaffe und einem Kurzschwert bewaffnet zu ihrem Gymnasium gegangen. Sie plante demnach, einen Lehrer mit dem Schwert niederzustechen und ihm die Schlüssel für die Klassenräume abnehmen. Anschließend wollte sie den Angaben zufolge die Klassenzimmer mit den Molotowcocktails in Brand setzen und die Türen von außen verschließen.

Von Mitschülerin überrascht

Bei der Vorbereitung des Amoklaufs wurde die Jugendliche aber auf der Schultoilette von der damals 17-jährigen Mitschülerin überrascht, die nun als Nebenklägerin in dem Prozess auftritt. Die Angeklagte soll sie daraufhin mit dem Schwert angegriffen und schwer verletzt haben. Nachdem ein Lehrer hinzugekommen war, konnte die Mitschülerin wenig später fliehen.

Der Lehrer eilte ins Schulsekretariat und warnte die Schüler über Lautsprecher. Daraufhin gab die 16-Jährige laut Anklage ihren Tatplan auf und flüchtete nach einem misslungenen Selbstmordversuch mit der Schreckschusswaffe vom Schulgelände. Noch am selben Abend stellte sie sich der Bundespolizei im Kölner Hauptbahnhof.

Nach Angaben des Gerichtssprechers ergaben sich aus der Aussage des Mädchens am ersten Verhandlungstag keine Anhaltspunkte dafür, dass gewaltverherrlichende Computerspiele bei der Tat eine wichtige Rolle gespielt haben könnten.

Wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In dem Verfahren sollen zwei Sachverständige Gutachten zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Jugendlichen erstatten. Außerdem will die Bonner Strafkammer 26 Zeugen vernehmen. Für den Prozess sind sieben weitere Verhandlungstage bis zum 24. November anberaumt. (afp)