St. Augustin. Die 16-Jährige, die einen Amoklauf in einer Schule in St. Augustin geplant hatte, soll nach Auffassung der Staatsanwaltschaft für sechs Jahre ins Gefängnis. Die Anklage spricht unter anderem von versuchtem Mord. Die Verteidigung plädiert nur auf gefährliche Körperverletzung.

Im Prozess um einen geplanten Amoklauf an einer Schule in St. Augustin bei Bonn hat die Staatsanwaltschaft für die 16-jährige Angeklagte eine Jugendstrafe von sechs Jahren gefordert. Sie will eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion und Verstoß gegen das Waffengesetz erreichen. Die Verteidigung verzichtete bei ihrem Plädoyer am Freitag vor dem Bonner Landgericht darauf, ein konkretes Strafmaß zu beantragen, und verlangte nur, gegen ihre geständige Mandantin eine erzieherisch angemessene Strafe zu verhängen.

Plan in letzter Minute vereitelt

Laut Anklage plante die 16-Jährige im Mai, zunächst einen Lehrer mit einem Schwert niederzustechen und ihm danach die Schlüssel für die Klassenräume zu stehlen. Anschließend sollten die Klassenzimmer durch selbst gebaute Molotow-Cocktails in Brand gesetzt und die Türen dabei von außen verschlossen werden. Der Plan wurde in letzter Minute vereitelt, weil eine Mitschülerin die 16-Jährige in der Schultoilette überraschte. Die Angeklagte griff die Mitschülerin mit einem Schwert an und verletzte das Mädchen dabei an Händen und Armen.

Erst als ein Lehrer hinzukam, gelang dem Opfer die Flucht aus der Toilette. Nach einem misslungenen Selbsttötungsversuch flüchtete die 16-Jährige vom Schulgelände, stellte sich aber am Abend in Köln der Polizei. Sie wurde danach in einer Jugendpsychiatrie untergebracht.

Verminderte Schuldfähigkeit nicht sicher feststellbar

Eine verminderte Schuldfähigkeit sei bei der 16-Jährigen nicht auszuschließen, aber auch nicht sicher feststellbar, erklärten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung laut Gerichtssprecher Joachim Klages. Die Verteidiger forderte die Kammer allerdings auf, die Schülerin nur wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes zu verurteilen. Ihrer Ansicht nach ist die 16-Jährige vom Mordversuch zurückgetreten.

Das Mädchen selbst hatte in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Prozess alle Vorwürfe eingeräumt und Probleme im schulischen und häuslichen Umfeld als ihr Motiv genannt. Die Staatsanwaltschaft geht von massiven Schwierigkeiten mit Mitschülern, Lehrern und ihren Eltern aus. Das Urteil wird für kommenden Dienstag erwartet.