Schwalmtal. Wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes muss sich der mutmaßliche Amokschütze von Schwalmtal vor Gericht verantworten. Der Rentner soll im August bei einem Streit um die Zwangsversteigerung eines Wohnhauses wahllos auf Gutachter, Rechtsanwälte und seine Tochter geschossen haben.
Gegen den Amokschützen aus Schwalmtal im Kreis Viersen ist Anklage erhoben worden. Der 71-Jährige wird des dreifachen Mordes und des versuchten Mordes beschuldigt, wie der zuständige Mönchengladbacher Staatsanwalt Stefan Lingens am Montag sagte. Der Rentner hatte laut Anklage Mitte August bei einem Streit um die Zwangsversteigerung eines Wohnhauses wahllos auf zwei Gutachter, zwei Rechtsanwälte und seine 44 Jahre alte Tochter geschossen. Er sitzt in Untersuchungshaft und schweigt zu den Vorwürfen. Ihm wird nun voraussichtlich in einigen Monaten der Prozess gemacht.
Bei der Schießerei waren drei Männer im Alter von 38 bis 70 Jahren durch Schüsse in den Rumpf und Kopf gestorben. Ein 50 Jahre alter Gutachter wurde schwer verletzt. Der nun Angeklagte hatte nach der Tat zu den Polizisten gesagt, er habe in dem Rechtsstreit um das Haus seiner Tochter «endlich einen Fortschritt» haben und ein «Zeichen setzen» wollen. Später verweigerte er laut Staatsanwaltschaft weitere Aussagen.
Angeklagter verweigerte Zusammenarbeit
Die Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Rentner voll schuldfähig ist. Der Angeklagte hatte allerdings die Zusammenarbeit bei der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens verweigert. Dennoch habe die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, weil es im gesamten Ermittlungsverfahren keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit gegeben habe, sagte Lingens.
Die bei der Tat verwendete Waffe sowie die Munition soll der Rentner in den 1990er Jahren von seinem Vater erhalten haben. Einen Waffenschein besitzt er nicht. Gegen den 71-Jährigen war schon einmal Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet worden, nachdem er Verwandte mit einem Baseballschläger attackiert hatte. Da der Rentner nicht verhandlungsfähig war, wurde das Verfahren damals eingestellt. (ddp)