München. .
Nicht Mord, sondern Körperverletzung mit Todesfolge: Das ist zumindest die Auffassung der Anwälte, die den wegen Mordes an Dominik Brunner verurteilten Markus S. verteidigen. Sie legten Revision ein.
Die Anwälte des wegen Mordes an Dominik Brunner verurteilten Markus S. haben Revision eingelegt. Er habe dies bereits am Montag getan, sagte Verteidiger Maximilian Pauls am Dienstag in München.
Er sei nach wie vor der Meinung, dass es sich bei den Taten seines Mandanten nicht um Mord sondern um Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlag handle. Zudem gebe es seiner Meinung nach Milderungsgründe, die nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Mit einer Entscheidung über die Revision rechnet er nicht vor Frühjahr 2011. Der heute 19-jährige S. war am Montag wegen Mordes an Brunner zu neun Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Gericht war dabei nur minimal unter der im Jugendstrafrecht möglichen Höchststrafe von zehn Jahren geblieben. (dapd)