München. .
Die Peiniger des Geschäftsmanns Dominik Brunner sind vom Münchner Landgericht zu hohen Jugendstrafen verurteilt worden. Für die Richter prügelten die Angeklagten aus Rache – den Älteren, Brutaleren verurteilten sie auch deshalb als Mörder.
Und es war doch Mord. Es hatte Zweifel gegeben an dieser Anklage und Risse im Denkmal des „Helden“ Dominik Brunner, nach dem im Prozess um seinen gewaltsamen Tod bekannt geworden war: Der 50-Jährige hat zuerst geschlagen, damals am S-Bahnhof München-Solln. Und er starb nicht an seinen Kopfverletzungen, sondern an einem schon länger kranken Herzen. Doch für die Richter prügelten die Angeklagten aus Rache – den Älteren, Brutaleren verurteilten sie auch deshalb als Mörder.
Damit folgt die Jugendkammer des Münchner Landgerichts der Staatsanwaltschaft, die ihrem Mordvorwurf treu geblieben war. „Absprachegemäß“ hätten Markus Sch. (19) und Sebastian L. (damals 17) gehandelt, so der Vorsitzende Reinhold Baier, „sie hatten sich entschlossen, sich an Brunner für dessen Einschreiten zu rächen“, ihn „abzustrafen“, weil sie sich „die Einmischung eines Wildfremden nicht bieten lassen wollten“ . Rache ist juristisch ein Mordmerkmal, hinzu komme bei Sch. ein „bedingter Tötungsvorsatz“: Denn „wer zu zweit auf einen erkennbar wehrlosen Menschen eintritt und -schlägt, muss bei unglücklichem Verlauf mit tödlichen Folgen rechnen“. Und es war der Ältere, der zum schlechten Schluss der Schlägerei noch einmal sein Bein anwinkelte - Brunner lag da schon regungslos am Boden -, „ein kraftvoller und stampfender letzter Tritt ins Lebenszentrum“ hinterließ den Abdruck der Schuhsohle an seinem Kopf.
Einmal richtete Brunner sich auf, dann brach er blau zusammen
Den „unglücklichen Verlauf“ schildert Richter Baier nach zwölf Prozesstagen so: Zunächst zu dritt waren die jungen Männer eine Schülergruppe rüde um Geld angegangen, später in der Bahn hatten sie ihre Drohungen in Gegenwart von Dominik Brunner wiederholt. Der war auf dem Weg nach Hause und rief noch aus dem Zug die Polizei. Ruhig und sachlich sei der Anruf gewesen; als alle in Solln ausstiegen aber habe Brunner „befürchtet, dass nun ein Angriff erfolgen sollte“. Er legte die Tasche ab, zog die Jacke aus, tänzelte in „Boxhaltung“, „abwehrbereit und schützend“ vor den Schülern.
Dass er schließlich den ersten Hieb setzte, „einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht“ des Sch., sei Notwehr gewesen, befindet das Gericht. Denn der und sein Freund seien mit geballten Fäusten, drohenden Blicken und breiten Schultern auf ihn zugekommen. Was sie an wüsten Beschimpfungen ausstießen, haben Zeugen bei aller Widersprüchlichkeit und Vergesslichkeit, die ihre Aussagen kennzeichnete, sehr anschaulich erzählt, auch auf einer Handy-Aufnahme Brunners war es zu hören – Baier muss nun alles wiederholen.
Mit einer „Vielzahl“ von „äußerst aggressiven“ und „massiven Schlägen“, mit einem Schlüssel in der Faust, rückte das Duo seinem Opfer schließlich zu Leibe, „bis dessen Kräfte nachließen“ und er „zur Gegenwehr nicht mehr im Stande“ war. Einmal noch richtete Brunner sich auf, dann brach er, blau angelaufen, zusammen. Er starb zwei Stunden später im Krankenhaus. 62 Verletzungen zählten die Ärzte, die meisten von vergeblichen Wiederbelebungsversuchen.
Keine sichtbare Reaktion der Täter
Sie haben ihn nicht tot geschlagen. Die Hiebe gegen seinen Körper, die Tritte gegen den Kopf: Sie waren lebensgefährlich, aber „wie durch einen Zufall“ nicht tödlich. Dennoch war für den Gutachter klar: Das kranke Herz, von dem das Opfer selbst nichts ahnte, war dem Stress nicht gewachsen. Brunner würde noch leben, hätte er, so Richter Baier, nicht „gewagt, Grenzen zu setzen“. Das hatten bislang nicht viele getan im Leben der Angeklagten, die beide aus kaputten Verhältnissen stammen.
Wegen seiner deutlichen Reifeverzögerung verurteilte die Kammer auch den 19-jährigen Sch. nach Jugendstrafrecht, machte aber deutlich: Sein Verhalten war auf „sittlich niedrigster Stufe, das wäre lebenslänglich gewesen“! Der Angeklagte habe zudem „keine Worte ehrlichen Bedauerns gefunden“, es fehle an emotionaler Erschütterung. Eine sichtbare Reaktion zeigen die beiden auch auf das Urteil nicht. Allein die Augen von Markus Sch., wie immer nach unten gerichtet, wandern unruhig hin und her, Sebastian L. sitzt regungslos, eine traurige Gestalt. Sieben Jahre soll er in Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge, zu viel, sagen seine Verteidiger. „Zu hoch“ auch die Strafe für Sch.: Dessen Anwälte wollen ihm eine Revision gegen das Urteil „dringend empfehlen“.