Düsseldorf. .
Das Urteil im Verfahren gegen das Lehrer-Bewertungsportal Spickmich.de ist auf Oktober vertagt worden. Die klagende Pädagogin aus Voerde sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und wehrt sich dagegen vor dem OLG Düsseldorf.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat sich am Mittwoch mit einer Berufungsklage gegen das Lehrer-Bewertungsportal Spickmich.de beschäftigt. In dem Verfahren wird die Klage einer Realschullehrerin gegen die Betreiber der Internetseite verhandelt. Wie das Gericht nach einer mündlichen Verhandlung mitteilte, wird das Urteil am 6. Oktober (14.00 Uhr) bekannt gegeben. Die Klage werde aber voraussichtlich abgewiesen, sagte ein Gerichtssprecher nach einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch.
Gesamtnote „4,2“
Die Lehrerin vom Niederrhein verlangt nach Gerichtsangaben die Löschung ihrer gespeicherten Daten und macht geltend, dass das Benotungssystem auf der Internetseite ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletze. Sie war auf der Internetseite mit der Gesamtnote „4,2“ von Schülern bewertet worden.
Das Landgericht Duisburg hatte 2008 die Klage in erster Instanz abgewiesen. Das Landgericht war der Auffassung, dass im konkreten Fall das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin hinter dem Recht auf Meinungsfreiheit zurücktrete. So werde nur die berufliche Tätigkeit der Lehrerin beurteilt. Mit Internet-Suchmaschinen könne auch nicht nach dem Namen der Lehrerin gesucht werden. Vielmehr müsse eine Schule konkret angegeben werden, um das Bewertungsprofil eines Lehrers aufrufen zu können.
Vor der Frau aus Voerde hatte bereits eine Lehrerin aus Neukirchen-Vluyn gegen Spickmich bis vor den Bundesgerichtshof geklagt und gegen das Portal verloren. Daraufhin zog sie vor das Bundesverfassungsgericht. Dort ist eine Entscheidung noch nicht gefallen. (ddp)