Düsseldorf/Voerde.
Wieder zieht eine Lehrerin gegen das Lehrerbewertungsportal Spickmich zu Felde. Die Pädagogin aus Voerde sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und wehrt sich dagegen vor dem OLG Düsseldorf.
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf kommt es am Mittwoch (25. August) erneut zu einem Prozess um das Lehrer-Bewertungsportal Spickmich.de. Der 15. Zivilsenat verhandelt nach Gerichtsangaben in einem Berufungsverfahren über die Klage einer Lehrerin gegen die Betreiber der Internetseite.
Die Lehrerin einer Realschule aus Voerde (Niederrhein) verlangt demnach die Löschung ihrer gespeicherten Daten und macht geltend, dass das Benotungssystem auf der Internetseite ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletze. Sie war auf der Internetseite mit der Gesamtnote „4,2“ von Schülern bewertet worden.
Landgericht hatte Klage abgewiesen
Das Landgericht Duisburg hatte 2008 die Klage in erster Instanz abgewiesen. Das Landgericht war der Auffassung, dass im konkreten Fall das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin hinter dem Recht auf Meinungsfreiheit zurücktrete. So werde nur die berufliche Tätigkeit der Lehrerin beurteilt. Mit Internet-Suchmaschinen könne auch nicht nach dem Namen der Lehrerin gesucht werden. Vielmehr müsse eine Schule konkret angegeben werden, um das Bewertungsprofil eines Lehrers aufrufen zu können.
Vor der Frau aus Voerde hatte bereits eine Lehrerin aus Neukirchen-Vluyn gegen Spickmich bis vor den Bundesgerichtshof geklagt und gegen das Portal verloren. Daraufhin zog sie vor das Bundesverfassungsgericht. Dort ist eine Entscheidung noch nicht gefallen. (ddp)