Düsseldorf. Die Absicht der Stadt Oberhausen, Kita-Beiträge wegen des Streiks zu erstatten, stößt bei der Bezirksregierung Düsseldorf auf Ablehnung. Der Leiter der Kommunalaufsicht erkärte am Dienstag auf Anfrage, die Stadt sei zu hoch verschuldet. Der Rat hatte am Montag den Beschluss bekräftigt.
Der Streit um die Erstattung von Kindergarten-Beiträgen nach dem Kita-Streik in Mai und Juni zwischen der hoch verschuldeten Stadt Oberhausen und der Bezirksregierung Düsseldorf setzt sich fort. Der Stadtrat hat am Montagabend seinen Beschluss von 29. Juni bestätigt, trotz Nothaushalts und 1,8-Milliarden-Euro-Überschuldung insgesamt etwa 75.000 Euro an Eltern zurückzuzahlen. Ob die betroffenen Eltern in Oberhausen das Geld tatsächlich erhalten werden, steht indes in den Sternen: Bei der Bezirksregierung Düsseldorf deutete sich am Dienstag an, dass die Sache wahrscheinlich vor Gericht entschieden werden muss.
"Ich sehe keine Möglichkeit, dass die Stadt das bei ihrer Überschuldung umsetzen kann", sagte Holger Olbrich, Leiter der Kommunalaufsicht im Düsseldorfer Regierungspräsidium, am Dienstag auf Anfrage von DerWesten. Hintergrund: Oberhausen steht unter der Finanzaufsicht der Bezirksregierung und muss sämtliche Haushaltsgeschäfte dort genehmigen lassen.
Die Stadt müsste klagen
Wie Olbrich erklärte, warte man jetzt auf die Mitteilung von Oberhausens Oberbürgermeister Klaus Wehling (SPD) zum Ratsbeschluss. Sollten die Argumente der Stadt darin nicht stichhaltig erscheinen, "heben wir den Ratsbeschluss auf", kündigte Olbrich an. Die Stadt müsste dann dagegen klagen.
Unterdessen hat die Stadt Gelsenkirchen bereits Beiträge erstattet: "Wir haben insgesamt 75.000 Euro ausgezahlt" - an Eltern, deren Kinder in den Tagen des Streiks des Kita-Personals zwischen Mai und Juni nicht in Notgruppen betreut wurden, erklärte ein Stadtsprecher am Dienstag. Zwar hätte auch Gelsenkirchen enorme Schulden - insgesamt knapp über 500 Millionen Euro. Allerdings stehe die Stadt derzeit nicht unter der Knute der Bezirksregierung, erklärte der Sprecher.
Dass Oberhausen verwehrt ist was Gelsenkirchen darf, wird in der Oberhausener Stadtverwaltung mit Argwohn verfolgt: "Entweder es ist allen erlaubt, Kita-Beiträge zu erstatten oder keiner Kommune", fasst Stadtsprecher Rainer Suhr die Rechtsauffassung von Rat und Verwaltung zusammen. Im übrigen, erklärt Suhr, würde die Stadt nur einen Teil der Kita-Einnahmen erstatten: "Insgesamt hatten wir 257.000 Euro Personalkosten durch den Streik gespart - es bleibt also noch etwas für die Schuldentilgung übrig", sagte Suhr.
In Essen keine Erstattung. Duisburg prüft noch.
Einen "sechsstelligen Betrag" würde auch die Stadt Duisburg Eltern, die vom Streik betroffen wagen, gerne rückerstatten. '"Wir wägen aber noch ab", erklärte eine Sprecherin am Dienstag auf Anfrage. Das NRW-Kinder-Bildungsgesetz (KiBiz) stelle den Jugendämtern eine Erstattung generell frei - solange, so der Einwurf der Kommunalaufsicht, die Kommunen nicht im Nothaushalt sind. Während die Stadt Essen, wie Oberhausen hoch verschuldet, nach Auskunft im Jugendamt sich deshalb vom Thema Erstattung verabschiedet hat, wird in Duisburg die Sache noch geprüft: "Wir lassen das in einem Rechtsgutachten klären", hieß es in der Verwaltung.
In Oberhausen ist man da nun einen Schritt weiter: Sollte die Bezirksregierung den Ratsbeschluss kassieren, müssten der Rat entscheiden, ob die Stadt vor Gericht zieht. Dies gehe frühestens am 2. November, wenn der neue Stadtrat nach der Kommunalwahl Ende August erstmals zusammenkommt. Es wäre nicht der einzige Rechtsstreit mit der Kommunalaufsicht.
So klagt Oberhausen gegen die Verfügung der Bezirksregierung, die ihr im Juni untersagt hat, Verwaltungsnachwuchs auszubilden. Es geht um 15 Stellen in der "allgemeinen Verwaltung", die die Stadt in diesem Jahr nicht besetzen darf. Erst nach einigem Widerstand konnte das Verbot der Kommunalaufsicht allerdings gelockert werden: Bei Feuerwehr, Erziehungskräften und Sozialpädagogen hatte die Bezirksregierung ihre Einwände zurückgezogen.