Arme Städte dürfen Eltern keine Gebühren wegen der Kita-Streiks zurückzahlen. Diese Nachricht sorgte am Freitagnachmittag für viel Aufsehen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte mit, dass Nothaushaltskommunen weder „rechtlich verpflichtet noch berechtigt” seien, wegen der streikbedingten Ausfälle geleistete Kita-Elternbeiträge zu erstatten.
Gladbeck hat erst vor kurzem erklärt, genau diesen Weg gehen zu wollen und die Kita-Beiträge zu erstatten. Wegen der Dauer des Streiks und der Vielzahl der Streiktage gelte es, in diesem Punkt Familienfreundlichkeit seitens der Stadt zu zeigen, hatte Bürgermeister Ulrich Roland (SPD) den Schritt zur Rückerstattung begründet.
Ist dieser Schritt nun nicht mehr möglich? Gladbeck hat keinen Nothaushalt, unterliegt aber einem Haushaltssicherungskonzept. Stadtsprecher Peter Breßer-Barnebeck zeigte sich am Freitagabend auf Anfrage der WAZ überzeugt, dass die Gladbecker Kita-Gebührenerstattung weiterhin vollzogen werden kann. Die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten bestünden; zudem sei hier der Regierungspräsident Münster zuständig.