Köln.
Jecken aufgepasst: Beim Kölner Karneval sind Glasflaschen entgegen anderer Ankündigungen doch erlaubt. Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Anordnung der Stadt gekippt. Die einfache Begründung: Glas ist keine Waffe.
Das Verwaltungsgericht Köln hat das Glasverbot zu Karneval in der Kölner Innenstadt gekippt. Die Richter gaben dem Eilantrag eines Anwohners statt, der gegen eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom Oktober 2009 geklagt hatte, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Glas ist keine Gefahr im Rechtssinne
Mit der Allgemeinverfügung hatte die Stadt für bestimmte Zeiten an den Karnevalstagen in der Altstadt, im Zülpicher Viertel und im Bereich der Ringe ein allgemeines Verbot des «Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen» ausgesprochen. Die von der Stadt angeordnete sofortige Vollziehung hob das Gericht nun auf.
Zur Begründung wies das Gericht darauf hin, dass das allgemeine Recht der Gefahrenabwehr rein vorsorgliche Maßnahmen, wie ein vorbeugendes Verbot, grundsätzlich nicht zulasse. Allein das in der Allgemeinverfügung verbotene Mitführen und Benutzen von Gläsern und Glasflaschen stelle noch keine «Gefahr» im Rechtssinne dar.
Verbot würde auch „Nichtstörer“ treffen
So sei die Benutzung von Glasbehältern an sich nicht gefährlich. Sie werde es im Regelfall erst dadurch, dass ordnungswidriges oder strafbares Verhalten, etwa die rechtswidrige Beseitigung von Gläsern und Flaschen oder Sachbeschädigungs- beziehungsweise Köperverletzungsdelikte, hinzukämen. Das Verbot träfe aber auch eine Vielzahl von Personen, die sich ordnungsgemäß verhielten und deswegen im Rechtssinne «Nichtstörer» seien.
Zusätzlich zu dem jetzt entschiedenen Fall sind bei Gericht den Angaben zufolge noch vier neue Eilanträge von Kioskbesitzern eingegangen, über die ebenfalls in Kürze entschieden werden soll. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. Zerbrochenes Glas sorgt regelmäßig für Behinderungen im Straßenverkehr und Verletzungen vor allem an Karneval. (ddp)