Berlin. Er hatte einem Berliner Schüler 45 Gläser Tequila serviert und ein Wetttrinken initiiert - jetzt muss sich der Kneipenwirt vor Gericht verantworten: Der 28-Jährige hat die Verantwortung übernommen. Ihm wird unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen.
Zwei Jahre nach einem Wetttrinken in seiner Kneipe hat ein Berliner Wirt vor Gericht die Verantwortung für den Alkoholtod eines 16-jährigen Schülers übernommen. «Ich bin verantwortlich für seinen Tod», hieß es in einer Erklärung, die der Angeklagte am Mittwoch zum Auftakt des Prozesses vor dem Berliner Landgericht verlesen ließ. «Mein Tun war nicht zu rechtfertigen.» Er bedauere und bereue, dass er an dem Wetttrinken teilgenommen habe.
Die Anklage legt dem 28-Jährigen unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge zur Last. Der Kneipenwirt hatte dem 16-jährigen Lukas W. nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Ende Februar 2007 mehr als 45 Gläser Tequila serviert, selbst aber überwiegend Wasser statt Schnaps getrunken. Der Gymnasiast war daraufhin mit mehr als vier Promille im Blut ins Koma gefallen und vier Wochen später im Krankenhaus gestorben.
Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft zudem zwischen 2005 und 2007 als Gaststättenbetreiber in 173 Fällen gesetzeswidrig alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche verkauft haben. Die an der Trinkwette beteiligten Jugendlichen waren im November mit einer vergleichsweise milden Strafe davongekommen. Eine Jugendkammer des Landgerichts verurteilte zwei der Angeklagten zur Ableistung eines sozialen Trainingskurses. Ein weiterer Jugendlicher wurde vom Vorwurf der Beihilfe zur Körperverletzung freigesprochen.
Wirt will selbst angetrunken gewesen sein
Der angeklagte Gastwirt erklärte vor Gericht, er habe nie angenommen, dass jemand so viel trinken könne wie der 16-Jährige. Auch mit dem späteren Tod des Schülers habe er nicht gerechnet. Er sei sicher davon ausgegangen, dass dieser spätestens nach zehn oder 20 Tequila aufgeben werde.
Der 28-Jährige bestritt, dass er am Abend des Wetttrinkens als Gastwirt in seiner Kneipe gewesen sei. Vielmehr sei er als Gast einer privaten Party dort gewesen. Schon bevor das Wetttrinken begann, sei er angetrunken gewesen. Er sei «nicht unbedingt in der Lage gewesen, vernünftig zu denken». Als um 04.00 Uhr morgens der Schüler aufgetaucht sei, sei das Lokal bereits geschlossen gewesen, er habe zusammen mit anderen aufgeräumt.
Die tödliche Trinkwette hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und eine Debatte über Alkoholmissbrauch und ein Verbot der sogenannten Flatrate-Partys ausgelöst, bei denen für einen Festpreis unbegrenzt viel Alkohol getrunken werden kann. (ap)