Köln. Der ehemalige Kölner CDU-Chef Richard Blömer ist zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Sieben weitere Angeklagte kamen mit Geldstrafe davon. 1999 hatten sie eine illegale Parteispende (33 000 Euro) verschleiert. Das Gericht reduzierte die Strafen: Wegen des überlangen Verfahrens.
Im Prozess um die Spendenaffäre bei der Kölner CDU ist der frühere Kölner Parteichef Richard Blömer zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Köln befand am Dienstag den Angeklagten der Untreue, des Betrugs und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung für schuldig. Acht weitere Angeklagte wurden zu Geldstrafen zwischen 6000 und 30.000 Euro verurteilt.
Angeklagten hatten Revision angekündigt
Wegen der überlangen Verfahrensdauer rechnete die Kammer Blömer drei Monate seiner Freiheitsstrafe als vollstreckt an. Auch bei den Geldstrafen wurden jeweils 30 Tagessätze als vollstreckt angerechnet, so dass die tatsächlich zu zahlenden Strafen geringer ausfallen werden. Alle Angeklagten hatten angekündigt, dass sie im Falle einer Verurteilung in Revision gehen werden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im Jahr 1999 am Verschleiern einer illegalen Parteispende in Höhe von rund 33.000 Euro beteiligt waren. Blömer hatte den Betrag in drei Tranchen auf das Parteikonto eingezahlt. Um zu vermeiden, dass der Betrag in den Rechenschaftsbericht der CDU aufgenommen werden musste, wurde er in Einzelspenden aufgeteilt, die unter dem Namen verschiedener CDU-Mitglieder verbucht wurden. Für diese fingierten Spenden wurden Quittungen ausgegeben, die wiederum unberechtigt von den Parteimitgliedern und Förderern der CDU steuerlich geltend gemacht werden konnten.
Richter rügte Verfahrensdauer
Der Vorsitzende Richter Klaus Bieber rügte, dass sich das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung über sechs Jahre hingezogen hätten. Dies sei neben der komplizierten Materie vor allem dem Personalabbau bei Staatsanwaltschaft und Landgericht Köln geschuldet. So erinnerte Bieber daran, dass die Wirtschaftskammer, die die Anklage gegen die Kommunalpolitiker zugelassen hatte, inzwischen aufgelöst wurde. Laut höchstrichterlicher Entscheidung dürfe eine rechtsstaatswidrig lange Verfahrensdauer aber nicht zulasten der Angeklagten gehen, so dass die Anrechnung bei der Haft- und der Geldstrafe unerlässlich gewesen sei.
Die Urteilsverkündung musste am Dienstag zweimal verschoben werden. Bieber räumte ein, dass der Kammer die Entscheidung nicht leicht gefallen sei und man im Fall eines jeden Angeklagten um ein Urteil gerungen habe. Auch müsse man «kein Prophet sein», um vorherzusehen, dass die Angeklagten über das Urteil empört sein würden. Aber die Kammer stehe zu ihrer Entscheidung, betonte Bieber. Er sprach von einer ungewöhnlich anspruchsvollen Beweisführung, einer komplexen Indizienkette und widersprüchlichen Zeugenaussagen. Auch erinnerte er daran, dass man den Angeklagten frühzeitig eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage angeboten habe. Dieser Vorschlag sei aber leider abgelehnt worden, bedauerte der Richter. (ddp)