Wuppertal. Zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft ist am Freitag ein 29-jähriger Solinger verurteilt worden. Der Mann hatte eine schwangere 16-Jährige tagelang gefangen gehalten und vergewaltigt. Die Deutsche Kinderhilfe bezeichnet das Urteil wegen fehlender Sicherungsverwahrung als Justizskandal.

Wegen der Entführung und mehrfachen Vergewaltigung einer schwangeren 16-Jährigen hat das Landgericht Wuppertal einen 29-jährigen Mann am Freitag zu einer Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte das Mädchen im Mai in Solingen in seine Gewalt gebracht und in seine Wohnung verschleppt hatte. Dort hielt er die Schülerin drei Tage gefangen und vergewaltigte sie in dieser Zeit mindestens fünfmal. Nur durch einen Zufall gelang dem Opfer die Flucht.

Unfassbare Drohungen

Der Vorsitzende Richter Ulrich Krege sprach von «einem unfasslich anmutenden Tatgeschehen», das das Opfer schwer traumatisiert habe. Die Schwangerschaft des Mädchens habe den Angeklagten zu keinem Zeitpunkt interessiert. Vielmehr habe er der Jugendlichen mit dem Tode gedroht, weil ihn dies sexuell stimuliert habe. Darüber hinaus habe er seinem Opfer erklärt, das es jetzt ihm gehöre und er es für immer einsperren werde. Zudem habe er angekündigt, auch das Baby der 16-Jährigen zu missbrauchen, wenn es ein Mädchen werde.

Mit dem Strafmaß ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft von elf Jahre Haft hinaus. Als Höchststrafe für ein solches Delikt sieht das Gesetz 15 Jahre vor. Als strafmildernd wertete das Gericht das Geständnis des Mannes, das dem Opfer ein Erscheinen vor Gericht erspart habe. Zudem habe der Angeklagte aus eigener Entscheidung die Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 20 000 Euro angeboten.

Keine anschließende Sicherungsverwahrung

Eine anschließende Sicherungsverwahrung, wie von den als Nebenkläger auftretenden Eltern des Mädchens gefordert, verhängte das Gericht nicht. Diese könne laut Gesetz bei Ersttätern nicht angewandt werden. «Sonst hätte sie die Kammer ganz sicher verhängt», sagte der Richter.

Die Deutsche Kinderhilfe wertete diese Entscheidung als «Justizskandal». Der 29-jährige hatte sich bis zu der Tat nichts zuschulden kommen lassen. Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass bei dem Mann eine «hohe Rückfallwahrscheinlichkeit» bestehe, weil er nach wie vor mit seiner Tat und seiner Veranlagung «in Einklang» stehe.

Täter lebte zurückgezogen

Der Richter beschrieb den Angeklagten, der zuletzt als Lebensmittelverkäufer in einem Supermarkt gearbeitet hatte, als «extremen Einzelgänger» ohne Freunde und ohne Interesse an sozialen Kontakten. Seine Freizeit habe bevorzugt mit Computerspielen und dem Betrachten von pornografischen Zeichentrickfilmen verbracht sowie auch kinderpornografisches Material gesammelt. Von diesen Videos habe er sich beeinflussen lassen.

Wegen seiner Beziehungsunfähigkeit habe den Angeklagten zunehmend die Vorstellung erregt, sich ein junges Mädchen «zur freien Verfügung» zu halten, betonte das Gericht. Zunächst habe er eine andere Frau, die er auf der Straße gesehen und attraktiv gefunden habe, für eine Entführung vorgesehen. Als diese Frau am Tattag nicht erschien, habe er spontan die 16-Jährige verschleppt. Für sein Opfer habe er zu keinem Zeitpunkt Mitgefühl gezeigt. Die 16-Jährige sei für ihn nur ein Sexualobjekt gewesen. (ddp/we)