Essen./Gladbeck. Ein 23 Jahre alter Gladbecker, der seine Cousine missbraucht hatte, muss nicht ins Gefängnis. Das Gericht setzt auf eine Therapie.
Knapp entging der 23-Jährige aus Gladbeck dem Gefängnis. Das Essener Landgericht verurteilte ihn zwar wegen sexuellen Misbrauchs seiner Cousine zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren Haft. Es setzte sie aber zur Bewährung aus. Die Taten selbst lagen angesichts ihrer Schwere eher am unteren Rand denkbarer Missbrauchsdelikte.
Voraussetzung für die Bewährung: Der Angeklagte arbeitet mit einem Bewährungshelfer zusammen und nimmt weiter an einer Sexualtherapie teil. Außerdem muss er seiner Cousine mindestens 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er darf sich laut Gerichtsbeschluss nur dann in der Nähe seiner Verwandten aufhalten, wenn die heute Zwölfjährige und ihre Eltern dies genehmigen.
Fünfjährige am Po berührt
17 Jahre alt war der Angeklagte, als die Taten begannen. Sein Opfer war gerade mal fünf Jahre alt. Es begann damit, dass er die Cousine häufig oberhalb der Kleidung am Po berührte. Dass das Mädchen versuchte, ihn mit den Armen abzuwehren, ignorierte er und setzte sich dank seiner körperlichen Überlegenheit durch.
Als sein Opfer zehn Jahre alt war, berührte er jetzt auch die Brüste. Das Mädchen ließ sich das nicht gefallen und vertraute sich einer Lehrerin an. Das war offenbar der richtige Weg. Die Polizei kam ins Spiel, und am 9. Oktober 2021 durchsuchten Beamte die Wohnung des Angeklagten.
Kinderpornografie auf dem Handy
Was sie dort fanden, stützte indirekt die Glaubwürdigkeit des Mädchens. Denn auf den Handys des heute 23-Jährigen hatte er insgesamt 460 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt abgespeichert. Sie zeigten den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, aber auch tierpornografische Darstellungen mit Kindern.
Die XXV. Essener Strafkammer verurteilte ihn wegen des Besitzes dieser Aufnahmen sowie für 50 Taten des sexuellen Missbrauchs eines Kindes und sexueller Übergriffe.