Essen. Dass er seine Macht über eine Schülerin für Sex ausnutzte, wies das Gericht ihm nicht nach. Verurteilt wurde der Lehrer dennoch.

Dass ein 47 Jahre alter Musiklehrer aus Marl seine Machtposition gegenüber seiner 17-jährigen Schülerin für sexuelle Wünsche ausgenutzt hatte, wies das Essener Landgericht ihm nicht nach. Es sprach ihn am Dienstag frei. Die Kammer verurteilte ihn aber, weil er einer 16-Jährigen heimlich Wodka ins Glas geschüttet haben soll. Sechs Monate Haft mit Bewährung gab es für diese "gefährliche Körperverletzung", außerdem ordneten die Richter eine Sexualtherapie für ihn an.

"Sie müssen das dringend aufarbeiten", begründete Richter Volker Uhlenbrock diese Maßnahme. Er sprach die Neigung des Angeklagten an, mit jüngeren Frauen Verhältnisse zu beginnen.

Wodka für eine 16-Jährige

Der Alkoholfall hatte die Ermittlungen gegen den an einem Gelsenkirchener Gymnasium beschäftigten Mann in Gang gebracht. Er stammt aus dem Jahre 2011, Opfer war eine 16-Jährige. Sie hatte sich Jahre später der früheren Ehefrau des Lehrers anvertraut, durch die Bezirksregierung und Staatsanwaltschaft informiert wurden.

Die 16-Jährige hatte 2011 mit ihren Eltern und ihrem Freund an einem Spieleabend im Haus des Angeklagten teilgenommen. Irgendwann war seine Ehefrau ins Bett und die Eltern des Mädchens nach Hause gegangen. Das nutzte der Lehrer laut Urteil aus. Wenn die 16-Jährige die Toilette aufsuchte, schüttete er ihr Wodka ins Glas.

Streit mit dem Freund des Mädchens angezettelt

Sein Ziel war laut Gericht, sie so betrunken zu machen, dass er zudringlich werden konnte. Dafür soll er zum Schluss auch noch einen Streit mit ihrem Freund angefangen haben, damit er diesen aus dem Haus werfen konnte und mit dem Mädchen alleine war. Der Plan scheiterte daran, dass sie mit ihrem Freund gegangen war.

Uhlenbrock erinnerte daran, dass die heute 25-Jährige in ihrer Aussage auch von früheren Vorfällen berichtet habe. Da habe er einen Zungenkuss erzwingen wollen. Dies sei zwar nicht angeklagt, bewertet werden dürfe es aber.

Aussage der jungen Frau zu nebulös

Das sexuelle Verhältnis seit Herbst 2017 mit der 17-Jährigen am Gelsenkirchener Gymnasium wird ihm aus rechtlichen Gründen nicht zur Last gelegt. Der V. Strafkammer war es nicht gelungen, eine Verknüpfung zwischen den Sexualkontakten und der Notengebung herzustellen. Dem Gericht seien da die Hände gebunden, meinte Uhlenbrock. Das liege am Gesetzgeber und an der doch nebulösen Aussage der jungen Frau, die ohne Öffentlichkeit gehört wurde. Das alles reiche nicht für eine Verurteilung.

Die heute 19-Jährige hatte schon früh signalisiert, dass sie an einer Bestrafung des Lehrers nicht interessiert sei. Der Sex sei "weitestgehend einvernehmlich gewesen", hieß es in einem Vernehmungsprotokoll. Er selbst hatte von Liebe gesprochen und jeden Einfluss auf die Noten verneint. Im Fall von 2011 hatte er betont, den Alkohol nicht heimlich nachgeschüttet zu haben.